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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Global Facility Services Karin Stein GmbH angeordnet

Beim Insolvenzgericht München ist unter dem Aktenzeichen 1507 IN 3825/26 eine Bekanntmachung zur Global Facility Services Karin Stein GmbH aus Forstinning veröffentlicht worden. Nach dem Text der Bekanntmachung handelt es sich um Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Die Veröffentlichung stammt vom 19.10.2026.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Das Gericht hat zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das bedeutet vereinfacht: Das Vermögen der Gesellschaft soll zunächst geschützt werden, damit es nicht durch einzelne Handlungen geschmälert oder nachteilig verändert wird. Es geht noch nicht um die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern um eine Schutzmaßnahme in der frühen Phase des Verfahrens.

Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zustimmt. Die Anordnung betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Forderungen und offene Geldbeträge, die der Gesellschaft zustehen, fallen also ebenfalls unter diese Zustimmungspflicht.

Wer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bauer, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach dem Beschluss, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die weiteren Vermögensverfügungen zu überwachen, soweit das Gericht dies angeordnet hat. Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass das Insolvenzgericht München zuständig ist.

Für Außenstehende bedeutet das: Kunden, Geschäftspartner und andere Gläubiger sollten damit rechnen, dass Zahlungsflüsse, Forderungen und sonstige Verfügungen nicht mehr wie gewohnt laufen. Wer Geld von der Gesellschaft verlangt oder der Gesellschaft noch Geld schuldet, sollte die Anordnung beachten und sich an die im Verfahren zuständigen Stellen halten. Der Beschluss selbst sagt jedoch nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang am Ende ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen und Zahlungen geordnet bereithalten und die weitere Entwicklung des Verfahrens genau beobachten. Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft hat oder selbst noch Zahlungen leisten soll, sollte vor weiteren Schritten klären, ob die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erforderlich ist. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, fachlichen Rat einzuholen.

Wichtig ist: Die Bekanntmachung vom 19.10.2026 enthält eine Sicherungsmaßnahme nach der Insolvenzordnung und nennt das Aktenzeichen 1507 IN 3825/26 beim Insolvenzgericht München sowie den Sitz der Gesellschaft in Forstinning. Weitere Angaben über Ursachen oder den weiteren Ausgang des Verfahrens enthält der Text nicht.

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