Beim Insolvenzgericht Reinbek läuft unter dem Aktenzeichen 8 IN 227/26 ein Verfahren über den Antrag der WKS Windkraft Services 5 GmbH mit Sitz in Ahrensburg. Die Bekanntmachung ist am 19.10.2026 veröffentlicht worden. Es handelt sich um eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Das Gericht hat am 19.10.2026 um 10:30 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nach dem Beschluss dient dies dazu, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Für Laien bedeutet das: Über das Vermögen der Gesellschaft wird vorerst nicht mehr frei und ohne Kontrolle entschieden.
Zusätzlich hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das betrifft nach der Bekanntmachung auch die Einziehung von Außenständen. Die Gesellschaft kann also nicht mehr allein wirksam über ihr Vermögen verfügen, solange diese Anordnung gilt.
Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, bestellt worden. Seine Aufgabe ist es nach der gerichtlichen Anordnung, das Vermögen zu sichern und die weiteren Schritte im Verfahren zu begleiten. Die Bekanntmachung nennt als Ziel ausdrücklich den Schutz vor nachteiligen Veränderungen.
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger ist wichtig: Die Veröffentlichung zeigt, dass ein gerichtliches Sicherungsverfahren läuft und dass Vermögensentscheidungen der Gesellschaft eingeschränkt sind. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich jedoch keine Angaben dazu, wie das Verfahren am Ende ausgeht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu Verträgen, offenen Rechnungen oder sonstigen Forderungen sorgfältig sichern. Wer Ansprüche gegen die WKS Windkraft Services 5 GmbH hat, sollte laufende Zahlungen, offene Posten und Korrespondenz genau prüfen. Wichtig ist auch, auf weitere gerichtliche Mitteilungen zu achten. Mehr lässt sich aus der Bekanntmachung derzeit nicht ableiten.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: nichts ergänzt, da dafür keine gesondert geprüfte, eindeutig passende Registerquelle vorliegt. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Die amtliche Veröffentlichung nennt als Firma WKS Windkraft Services 5 GmbH, den Sitz Ahrensburg, das Register Lübeck mit der Nummer HRB 28170 HL, das Insolvenzgericht Reinbek und das Aktenzeichen 8 IN 227/26. Die Bekanntmachung stammt vom 19.10.2026.