Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat im Verfahren über das Vermögen der LeiLo.de Logistics Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Grundlage ist das Aktenzeichen 504 IN 184/26. Die Bekanntmachung wurde am 19.10.2026 veröffentlicht. Für Verbraucher, Vertragspartner und andere Gläubiger ist das ein wichtiges Signal: Das Unternehmen steht in einem laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren, und das Gericht hat zum Schutz des Vermögens vorläufige Regeln festgelegt.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Nach der Bekanntmachung wurde am 16.10.2026 um 15:01 Uhr angeordnet, dass Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird. Das bedeutet: Über das Vermögen der Schuldnerin darf nicht mehr frei verfügt werden. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Für Außenstehende heißt das vor allem: Die Kontrolle über das Vermögen wird eingeschränkt, damit nichts unzulässig beiseitegeschafft oder verändert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das vorhandene Vermögen sichern und die weitere Entwicklung des Verfahrens begleiten.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Drittschuldner
Die Bekanntmachung richtet sich nicht nur an die Schuldnerin selbst, sondern auch an ihre Gläubiger und an sogenannte Drittschuldner. Drittschuldner sind Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin noch Geld schulden. Ihnen wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.
Außerdem ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt worden, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Das ist eine typische Sicherungsmaßnahme im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.
Zusätzlich hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass einzelne Vollstreckungsversuche vorerst nicht mehr weitergeführt werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die LeiLo.de Logistics Services GmbH haben sollte, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens genau beobachten und Unterlagen zu offenen Rechnungen, Verträgen oder sonstigen Ansprüchen geordnet bereithalten. Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur erfolgen, wenn sie mit der gerichtlichen Anordnung vereinbar sind. Wer unsicher ist, sollte auf weitere offizielle Mitteilungen des Insolvenzgerichts achten und seine Ansprüche sorgfältig prüfen.