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Düsseldorf: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen bei Fiori-Factory GmbH an

Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fiori-Factory GmbH mit Sitz in Ratingen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 503 IN 185/26 und wurde am 19.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Bekanntmachung ist die vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden.

Was die Anordnung bedeutet

Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen des Unternehmens während des laufenden Verfahrens schützen. Nach der Bekanntmachung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam werden. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben oder entzogen werden.

Außerdem wurde den Schuldnern der Schuldnerin, also Drittschuldnern, verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Drittschuldner bedeutet das: Sie sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner

Für Kunden, Gläubiger und andere Vertragspartner kann eine solche Anordnung wichtig sein, weil Zahlungen und Forderungen nun einem besonderen gerichtlichen Schutz unterliegen. Die Bekanntmachung nennt auch, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Für Betroffene heißt das in der Praxis: Offene Forderungen, laufende Zahlungen und andere Vermögensangelegenheiten sollten besonders sorgfältig geprüft werden. Wer Geschäftsbeziehungen zur Fiori-Factory GmbH hat, sollte die gerichtliche Anordnung beachten und sich an die Vorgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin halten.

Wer das Verfahren führt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Dilek Dini, Heinz-Fangman-Straße 2, 42287 Wuppertal, bestellt. Das Insolvenzverfahren betrifft die beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 92209 eingetragene Fiori-Factory GmbH mit Sitz in Ratingen. Das Aktenzeichen lautet 503 IN 185/26.

Wichtig ist: Die Bekanntmachung enthält eine rechtliche Sicherungsanordnung für das laufende Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie ist noch keine Aussage über den weiteren Ausgang des Verfahrens.

Was Betroffene jetzt tun können: Wer Geld von der Fiori-Factory GmbH erwartet oder an das Unternehmen zahlen soll, sollte die Anordnung des Gerichts genau beachten. Zahlungen und Forderungen sollten nur noch unter den Bedingungen dieser Bekanntmachung behandelt werden. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, die Unterlagen zu prüfen und sich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu wenden.

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