Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor den Folgen der angekündigten Einstellung der Stromlieferungen durch den Anbieter grüüün. Das Unternehmen hat seinen Kundinnen und Kunden mitgeteilt, die Belieferung spätestens zum 31. Oktober 2026 zu beenden. Die am 15. Oktober 2026 veröffentlichte Verbraucherinformation soll vor allem klären, wie Betroffene reagieren können und warum trotz des Lieferstopps kein Stromausfall droht.
Hinter der Marke grüüün steht die Münch Energie GmbH & Co. KG. Das Unternehmen begründet den Rückzug aus dem Privatkundengeschäft mit veränderten politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese unternehmerische Begründung beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, ob sämtliche laufenden Verträge unabhängig von ihrer vereinbarten Laufzeit vorzeitig beendet werden dürfen.
Verbraucher sollten daher zunächst ihre Vertragsunterlagen und das Schreiben des Versorgers prüfen. Besteht eine vertraglich zugesicherte Mindestlaufzeit oder Preisgarantie über den 31. Oktober hinaus, kann zweifelhaft sein, ob der Anbieter die Belieferung ohne Weiteres vorzeitig einstellen darf. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, der angekündigten Einstellung schriftlich zu widersprechen und dem Unternehmen eine kurze Frist zur Bestätigung der weiteren Belieferung zu setzen. Schreiben und Versandnachweis sollten aufbewahrt werden.
Unabhängig von einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung ist es sinnvoll, rechtzeitig einen neuen Stromtarif zu suchen. Kunden sind nicht verpflichtet, zu einem von grüüün empfohlenen Unternehmen zu wechseln. Sie können ihren künftigen Anbieter frei wählen. Dabei sollten sie nicht nur den Arbeitspreis vergleichen, sondern auch Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und mögliche Bonusbedingungen berücksichtigen.
Wer bis zum Ende der grüüün-Belieferung keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, sitzt nicht plötzlich im Dunkeln. Der örtliche Grundversorger übernimmt die Stromversorgung automatisch. Üblicherweise geschieht dies zunächst im Rahmen der Ersatzversorgung. Diese ist jedoch häufig teurer als ein regulär ausgewählter Tarif. Deshalb kann sich ein rechtzeitiger Wechsel finanziell lohnen.
Am letzten Liefertag sollte der Zählerstand abgelesen, mit einem Foto dokumentiert und zusammen mit Zählernummer und Datum gespeichert werden. Diese Angaben sind wichtig, damit die Schlussrechnung korrekt erstellt werden kann. Verbraucher sollten anschließend kontrollieren, ob alle gezahlten Abschläge berücksichtigt wurden und ob ein vorhandenes Guthaben ausgezahlt wird.
Gesicherte Angaben: grüüün hat angekündigt, die Belieferung von Privatkunden bis spätestens 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Verbraucherzentrale Berlin veröffentlichte dazu am 15. Oktober konkrete Handlungsempfehlungen. Die Stromversorgung der Haushalte bleibt auch ohne sofortigen Neuvertrag gewährleistet. Aus der Einstellung des Angebots lässt sich allein keine Insolvenz des Unternehmens ableiten.
Einordnung und Bewertung: Besonders problematisch kann der Lieferstopp für Kunden sein, deren vertragliche Laufzeit oder Preisgarantie eigentlich noch nicht beendet ist. Ob daraus Ansprüche auf Weiterbelieferung oder Schadensersatz entstehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Betroffene sollten deshalb zusätzliche Kosten festhalten, insbesondere wenn sie nach dem Lieferende einen deutlich teureren Tarif abschließen oder vorübergehend in die Ersatzversorgung wechseln müssen. Eine rechtliche Prüfung kann sich vor allem bei größeren Preisunterschieden lohnen.