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Streit um Arzttermine: Gesetzlich Versicherte sollen nicht länger gegenüber Privatpatienten benachteiligt werden
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Streit um Arzttermine: Gesetzlich Versicherte sollen nicht länger gegenüber Privatpatienten benachteiligt werden

Wer privat krankenversichert ist, erhält häufig schneller einen Facharzttermin als gesetzlich Versicherte. Diese Ungleichbehandlung kritisiert der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, deutlich. Er fordert, dass künftig allein die medizinische Dringlichkeit über die Vergabe von Arztterminen entscheidet und nicht der Versicherungsstatus eines Patienten.

Nach Ansicht Blatts ist es eine erhebliche Ungerechtigkeit, dass rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte einen wesentlichen Teil der ärztlichen Versorgung finanzieren, bei der Terminvergabe jedoch häufig längere Wartezeiten hinnehmen müssen.

Der GKV-Spitzenverband spricht sich deshalb für eine zentrale, tagesaktuelle Terminplattform aus. Arztpraxen sollen einen festgelegten Anteil ihrer verfügbaren Termine dort einstellen. Bei der Vergabe soll nicht mehr entscheidend sein, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist.

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die unterschiedlichen Wartezeiten bereits als Gerechtigkeitsproblem bezeichnet.

Noch weiter geht Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. Er fordert eine grundlegende Neuordnung des deutschen Krankenversicherungssystems. Nach seiner Vorstellung sollen die bisherige Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung überwunden und die Vorteile beider Systeme in einer neuen Struktur zusammengeführt werden.

Für Patienten könnten einheitliche Vergaberegeln mehr Chancengleichheit bedeuten. Allerdings müsste bei einer Reform sichergestellt werden, dass medizinische Notfälle weiterhin vorrangig behandelt werden und Arztpraxen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Rechtlich ist zu beachten, dass unterschiedliche Vergütungsregelungen für gesetzlich und privat Versicherte derzeit Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems sind. Eine unterschiedliche Terminvergabe ist deshalb nicht automatisch rechtswidrig. Ob im Einzelfall rechtliche Pflichten verletzt werden, hängt von den konkreten Umständen ab.

Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes und der Techniker Krankenkasse sind bislang politische Reformforderungen und keine beschlossenen gesetzlichen Änderungen.

Für Verbraucher bleibt die entscheidende Frage, ob die Politik künftig einen gerechteren Zugang zur medizinischen Versorgung schaffen kann. Denn aus Patientensicht sollte vor allem eines zählen: Wie dringend jemand ärztliche Hilfe benötigt und nicht, welche Krankenversicherung auf seiner Versichertenkarte steht.

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