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CEE Windpark Töttleben bilanziell überschuldet: Rotorblattschäden belasten Finanzierung – Bank verzichtet erneut auf Kündigung

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Der am 7. Oktober 2026 veröffentlichte Jahresabschluss der CEE Windpark Töttleben GmbH & Co. KG gibt Einblick in die wirtschaftliche Situation einer Windparkgesellschaft, deren Finanzierung durch technische Störungen und schwankende Windverhältnisse belastet wird.

Besonders auffällig sind die Entwicklung der bilanziellen Unterdeckung und die wiederholte Unterschreitung des vertraglich vereinbarten Schuldendienstdeckungsgrades.

Zwar konnte das Unternehmen seine Bankverbindlichkeiten im Geschäftsjahr reduzieren. Gleichzeitig verschlechterte sich jedoch die bilanzielle Eigenkapitalsituation.

Bilanzielle Unterdeckung steigt auf fast 530.000 Euro

Zum 31. Dezember 2025 weist die Gesellschaft einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten von 529.894,72 Euro aus.

Ein Jahr zuvor hatte dieser Wert noch 249.297,38 Euro betragen.

Damit erhöhte sich die bilanzielle Unterdeckung innerhalb eines Jahres um 280.597,34 Euro.

Das entspricht einem Anstieg von rund 112,6 Prozent.

Im Anhang des Jahresabschlusses bezeichnet die Gesellschaft ihre Situation ausdrücklich als bilanziell überschuldet.

Diese Feststellung ist wirtschaftlich bedeutsam, darf jedoch nicht automatisch mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gleichgesetzt werden.

Nach Darstellung der Geschäftsführung ist die Zahlungsfähigkeit auf Grundlage der Liquiditätsplanung weiterhin gegeben.

Zudem bestehe eine positive Fortbestehensprognose, weshalb der Jahresabschluss unter der Annahme einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt wurde.

Rotorblattschäden bringen Kreditbedingungen unter Druck

Ein besonders kritischer Punkt betrifft die Finanzierung der Windenergieanlage.

Nach Angaben im Jahresabschluss hatte die Gesellschaft bereits 2024 aufgrund eines Rotorblattschadens den mit dem finanzierenden Kreditinstitut vereinbarten Schuldendienstdeckungsgrad unterschritten.

Diese Kennzahl beschreibt vereinfacht, in welchem Verhältnis die zur Verfügung stehenden Mittel zu den fälligen Zins- und Tilgungsleistungen stehen.

Wird ein vertraglich festgelegter Mindestwert unterschritten, kann dies eine Verletzung der Kreditbedingungen darstellen.

Im Fall der CEE Windpark Töttleben GmbH & Co. KG kam es bereits 2024 zu einer solchen Vertragsverletzung.

Die finanzierende Bank stellte daraufhin am 14. Juli 2025 eine sogenannte Waiver-Erklärung aus.

Dabei handelt es sich um einen Verzicht auf die Ausübung bestimmter vertraglicher Kündigungsrechte aufgrund des betreffenden Verstoßes.

Doch damit waren die Schwierigkeiten nicht beendet.

Im Geschäftsjahr 2025 belasteten mehrere Monate mit geringem Windaufkommen sowie ein weiterer Rotorblattschaden im November den Geschäftsbetrieb.

Die Folge war eine erneute Unterschreitung des vereinbarten Schuldendienstdeckungsgrades.

Bank musste auch für 2025 auf Kündigung verzichten

Nach der wiederholten Verletzung der Kreditbedingung stellte das finanzierende Kreditinstitut am 6. Mai 2026 eine weitere Kündigungsverzichtserklärung aus.

Diese bezieht sich auf den Betrachtungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025.

Damit erhielt die Gesellschaft auch für die erneute Unterschreitung der vertraglichen Kennzahl eine entsprechende Erklärung der Bank.

Für die wirtschaftliche Beurteilung ist dies ein wichtiger Umstand.

Die Bank hat die betreffende Vertragsverletzung damit bislang nicht zum Anlass genommen, das Darlehen aufgrund dieses Verstoßes zu kündigen.

Allerdings bedeutet eine solche Erklärung nicht automatisch, dass künftige Verstöße ebenfalls akzeptiert werden.

Ob und unter welchen Voraussetzungen weitere finanzielle Spielräume bestehen, lässt sich aus dem veröffentlichten Abschluss nicht erkennen.

Die wiederholte Unterschreitung des Schuldendienstdeckungsgrades verdeutlicht jedoch, dass die Finanzierung empfindlich auf technische Ausfälle und geringere Energieerträge reagiert.

Mehr als neun Millionen Euro Bankschulden

Die Gesellschaft weist zum Jahresende 2025 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 9,12 Millionen Euro aus.

Zum Ende des Vorjahres waren es noch 9,84 Millionen Euro.

Die Bankschulden wurden damit um 720.000 Euro reduziert.

Das entspricht einem Rückgang von rund 7,3 Prozent.

Die Bankforderungen sind nach Angaben des Unternehmens vollständig durch Sicherungsübereignung der finanzierten Investitionen sowie die offene Abtretung der Einspeiseerlöse aus der Windenergieanlage besichert.

Das bedeutet, dass die finanzierende Bank über vertraglich vereinbarte Sicherheiten an der Anlage beziehungsweise an den Einnahmen aus der Stromerzeugung verfügt.

Insgesamt beliefen sich die bilanzierten Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 auf rund 14,14 Millionen Euro.

Im Vorjahr waren es noch etwa 14,64 Millionen Euro.

Die Gesamtverbindlichkeiten gingen damit um rund 498.000 Euro zurück.

Dass die Verbindlichkeiten sinken, während sich die bilanzielle Unterdeckung erhöht, zeigt, dass der Abbau von Schulden allein keine ausreichende Aussage über die Ertragslage und finanzielle Stabilität eines Unternehmens ermöglicht.

Anlagevermögen sinkt auf 12,49 Millionen Euro

Die Bilanz weist zum Jahresende 2025 Sachanlagen im Wert von 12.489.586 Euro aus.

Ein Jahr zuvor hatte der entsprechende Wert noch 13.107.061 Euro betragen.

Das Anlagevermögen verringerte sich somit um 617.475 Euro.

Nach den Angaben im Anhang werden die abnutzbaren Sachanlagen über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren linear abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2025 nicht vorgenommen.

Der Rückgang des bilanzierten Anlagevermögens ist daher im Zusammenhang mit der planmäßigen Abschreibung zu betrachten.

Er bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich der tatsächliche Marktwert der Windenergieanlage im selben Umfang vermindert hat.

Liquide Mittel steigen leicht

Trotz der wirtschaftlichen Belastungen verfügte die Gesellschaft zum Bilanzstichtag über Bankguthaben und sonstige flüssige Mittel von 946.964,58 Euro.

Ende 2024 waren es 916.003,70 Euro gewesen.

Damit erhöhten sich die liquiden Mittel um rund 31.000 Euro.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gingen hingegen von 613.331,21 Euro auf 480.551,94 Euro zurück.

Insgesamt sank das Umlaufvermögen von rund 1,53 Millionen Euro auf rund 1,43 Millionen Euro.

Der vorhandene Zahlungsmittelbestand ist für die Beurteilung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit relevant.

Er erlaubt allerdings allein keine verlässliche Aussage darüber, ob sämtliche künftigen Verpflichtungen problemlos erfüllt werden können.

Dafür wären insbesondere detaillierte Informationen über erwartete Einnahmen, laufende Ausgaben und anstehende Kreditraten erforderlich.

Jährliche Verpflichtungen von fast 210.000 Euro

Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen weitere vertragliche finanzielle Verpflichtungen.

Diese summieren sich nach Angaben im Jahresabschluss auf jährlich 209.900 Euro.

Der größte Einzelposten entfällt auf Miet- und Pachtverhältnisse mit 90.200 Euro pro Jahr. Diese laufen nach den veröffentlichten Angaben bis 2043.

Für den Wartungsvertrag werden jährlich 86.000 Euro ausgewiesen. Die Vertragslaufzeit reicht bis 2040.

Hinzu kommen 22.900 Euro pro Jahr für die kaufmännische Betriebsführung bis 2040 sowie 10.800 Euro für die technische Betriebsführung bis 2031.

Diese Verpflichtungen verdeutlichen, dass ein Windpark auch unabhängig von der tatsächlichen Stromproduktion laufende Kosten verursacht.

Gerade bei schwachen Windverhältnissen oder technischen Stillständen können solche festen Ausgaben die wirtschaftliche Situation zusätzlich belasten.

Die genannten Beträge sind vertragliche Jahresverpflichtungen und dürfen nicht ohne Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Laufzeiten als eine einheitliche Gesamtschuld über die gesamte Restlaufzeit interpretiert werden.

Keine eigenen Beschäftigten

Nach dem veröffentlichten Jahresabschluss beschäftigte die CEE Windpark Töttleben GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2025 keine eigenen Arbeitnehmer.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung erfolgt im Rahmen entsprechender Vertragsverhältnisse.

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Walsrode unter der Registernummer HRA 204479 geführt.

Unterzeichnet wurde der Jahresabschluss am 13. Mai 2026 in Rotenburg (Wümme) von Frank Grafe und Christian Bertsch-Engel, jeweils handelnd für die CYCAP Project Management GmbH.

Festgestellt wurde der Abschluss am 15. Mai 2026.

Wie kritisch ist die wirtschaftliche Lage tatsächlich?

Die veröffentlichten Zahlen enthalten mehrere Hinweise auf eine angespannte finanzielle Situation.

Besonders ins Gewicht fallen die mehr als verdoppelte bilanzielle Unterdeckung, die wiederholte Verletzung der Kreditbedingungen und die Abhängigkeit von der weiteren technischen Verfügbarkeit der Windenergieanlage.

Gleichzeitig gibt es Faktoren, die gegen eine vorschnelle Schlussfolgerung sprechen.

So konnte die Gesellschaft ihre Bankverbindlichkeiten reduzieren und verfügte zum Jahresende über liquide Mittel von knapp 947.000 Euro.

Außerdem erhielt sie von der finanzierenden Bank erneut eine Kündigungsverzichtserklärung.

Die Geschäftsführung geht auf Grundlage ihrer Liquiditätsplanung weiterhin von der Zahlungsfähigkeit und einer positiven Fortbestehensprognose aus.

Eine insolvenzrechtliche Überschuldung oder eine akute Zahlungsunfähigkeit lässt sich aus dem veröffentlichten Jahresabschluss daher nicht feststellen.

Allerdings bleibt die Frage, wie widerstandsfähig das Geschäftsmodell gegenüber weiteren technischen Schäden, schwachen Windjahren und möglichen finanziellen Belastungen ist.

Eine abschließende Beurteilung der Ertragskraft ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich, da keine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung mit Umsatzerlösen und Jahresergebnis enthalten ist.

 

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