Das Insolvenzgericht München hat am 16.10.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1502 IN 3765/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die Belle + Bello GmbH mit Sitz in München und der Registerangabe München, HRB 213640. Nach der Bekanntmachung dient die Entscheidung dazu, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Gericht einen rechtlichen Schutzmechanismus ein, noch bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. Für Laien heißt das: Über das Vermögen der Schuldnerin wird nicht mehr frei wie zuvor verfügt. Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Anordnung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne aus München bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu sichern und die gerichtliche Anordnung umzusetzen. Die Bekanntmachung nennt dafür eine Kanzlei in der Herzogstraße 60, 80803 München.
Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißen kann
Für Kunden, Anleger und Gläubiger bedeutet eine solche Bekanntmachung vor allem, dass Zahlungen, Forderungen und sonstige Vermögensbewegungen nicht mehr ohne Weiteres behandelt werden sollten. Wer noch offene Forderungen gegen die Belle + Bello GmbH hat, sollte die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts genau beachten. Die Sicherungsmaßnahmen zeigen, dass das Gericht Vermögen und Zahlungsströme zunächst unter Kontrolle halten will.
Wichtig ist: Diese Bekanntmachung sagt noch nicht, wie das Verfahren später ausgeht. Sie informiert nur darüber, dass zur Sicherung des Vermögens sofort Maßnahmen getroffen wurden. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie es dann weitergeht, ist aus dem Bekanntmachungstext selbst nicht ersichtlich.
Aktenzeichen und Einordnung
Das Verfahren läuft beim Insolvenzgericht München unter dem Aktenzeichen 1502 IN 3765/26. Die Veröffentlichung vom 16.10.2026 weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Damit sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Für Betroffene ist das ein Signal, aufmerksam zu bleiben und Fristen, Hinweise und weitere Beschlüsse des Gerichts zu prüfen. Die Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte während des laufenden Verfahrens beiseitegeschafft oder vermindert werden.
Was Betroffene jetzt tun können: Offene Forderungen, laufende Verträge und erwartete Zahlungen sollten geprüft und dokumentiert werden. Wer Gläubiger ist, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Mahnungen oder Vertragsdokumente bereithalten und weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts abwarten. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen.