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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei DMK – CNC Dreh & Frästechnik GmbH angeordnet

Beim Amtsgericht Mönchengladbach ist im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 24104 eingetragenen DMK – CNC Dreh & Frästechnik GmbH mit Sitz in Viersen am 16.10.2026 um 09:47 Uhr eine Anordnung nach den §§ 21, 22 InsO ergangen. Das Aktenzeichen lautet 45 IN 89/26.

Die Bekanntmachung bedeutet: Das Gericht hat Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Solche Maßnahmen sollen das Vermögen des Unternehmens in der frühen Phase eines Insolvenzverfahrens sichern. Es geht noch nicht um eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern darum, bis auf Weiteres geordnete Verhältnisse herzustellen und Vermögenswerte zu schützen.

Was die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Kölling aus Viersen bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt für Betroffene: Das Unternehmen kann nicht mehr frei und allein über sein Vermögen verfügen, wenn es um rechtlich relevante Geschäfte geht, die von dieser Anordnung erfasst sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass Gelder unkontrolliert abfließen oder Vermögenswerte verloren gehen.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner

Für Schuldner der Gesellschaft, also Drittschuldner, gilt: Sie dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Stattdessen müssen sie die gerichtliche Anordnung beachten. Wer trotzdem an die Gesellschaft zahlt, riskiert, nicht ordnungsgemäß geleistet zu haben.

Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das bedeutet für Gläubiger: Einzelne Vollstreckungsschritte können vorerst nicht fortgesetzt werden. Ziel ist, dass die Lage des Unternehmens geordnet geprüft wird und nicht einzelne Gläubiger auf Kosten anderer bevorzugt werden.

Für Kunden und andere Vertragspartner heißt die Bekanntmachung vor allem, dass Zahlungen, Forderungen und laufende Geschäftsbeziehungen jetzt besonders sorgfältig behandelt werden müssen. Wer Ansprüche gegen die Gesellschaft hat oder an sie zahlen soll, sollte die gerichtliche Anordnung genau beachten und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten eigene Forderungen, offene Rechnungen und Zahlungswege prüfen und keine Zahlungen leisten, wenn sie unsicher sind, ob dies noch direkt an die Gesellschaft erfolgen darf. Wichtig ist auch, Unterlagen zu Verträgen, Lieferungen und offenen Beträgen geordnet aufzubewahren. Wer Gläubiger ist, sollte Fristen und weitere Mitteilungen des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters aufmerksam verfolgen.

Die Bekanntmachung vom 16.10.2026 zeigt damit vor allem eines: Das Vermögen der DMK – CNC Dreh & Frästechnik GmbH wird vorläufig abgesichert, während das Insolvenzgericht die Lage prüft.

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