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MYVI GmbH – Sicherungsmaßnahmen

{„title“:“MYVI GmbH: Vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet“,“content“:“

Das Insolvenzgericht Hannover hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MYVI GmbH mit Sitz in Isernhagen am 15.10.2026 um 10:33 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 908 IN 791/26 – 6 -. Nach der Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, bestellt worden.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Eine vorläufige Verwaltung des Vermögens dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zunächst zu sichern. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Die Firma kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zustimmt.

Für Laien bedeutet das: Das Insolvenzgericht will verhindern, dass Werte vor einer möglichen Insolvenz unkontrolliert verschoben oder verbraucht werden. Die Maßnahme ist eine vorläufige Sicherung. Sie entscheidet noch nicht endgültig über das weitere Verfahren, zeigt aber, dass das Gericht bereits Schutzmaßnahmen für das Vermögen angeordnet hat.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden in der Bekanntmachung aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Für Betroffene kann das bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen oder sonstige Leistungen nicht mehr einfach wie gewohnt erbracht werden sollten. Wer Forderungen gegen die MYVI GmbH hat, sollte die gerichtliche Anordnung beachten und sich an den Beschluss halten.

Für Kunden oder Gläubiger ist wichtig: Die Nachricht betrifft ein Insolvenzantragsverfahren. Die Bekanntmachung nennt die vorläufige Verwaltung des Vermögens und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie enthält keine Aussage dazu, wie das Verfahren später ausgeht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten den vollständigen Beschluss beachten, der laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann. Wer Geldforderungen, offene Rechnungen oder andere Ansprüche gegen die MYVI GmbH hat, sollte Unterlagen sichern und die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen. Zahlungen oder Erklärungen sollten nur noch im Einklang mit dem Beschluss erfolgen.

Die Bekanntmachung betrifft die MYVI GmbH, Hannoversche Straße 99, 30916 Isernhagen, eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter HRB 223380. Sie wurde am 15.10.2026 veröffentlicht.

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