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Wiesbaden: Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen bei FSB GmbH an

Das Insolvenzgericht Wiesbaden hat im Verfahren 10 IN 434/26 am 14.10.2026 um 13:06 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die FSB GmbH mit Sitz in Mainz-Kastel, Wiesbadener Straße 118, 55252 Mainz-Kastel, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 22137.

Für Laien bedeutet eine solche Sicherungsmaßnahme: Das Gericht greift bereits vor einer möglichen endgültigen Entscheidung im Insolvenzverfahren ein, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen. In diesem Fall wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschwinden oder unzulässig verändert werden.

Was die Anordnung rechtlich bedeutet

Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das heißt: Die FSB GmbH kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, sondern braucht dafür die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Außerdem werden die Schuldner der Antragsgegnerin aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Sodemann von dhpg WP.RAe.-StB.GmbH & Co.KG in Wiesbaden bestellt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann eine solche Bekanntmachung bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen und bestehende Geschäftsbeziehungen nun besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Wer noch Geld von der FSB GmbH erwartet, sollte darauf achten, nur im Rahmen des gerichtlichen Beschlusses zu handeln. Wer selbst Zahlungen an die Gesellschaft leisten soll, sollte nicht ohne Prüfung zahlen, sondern die Anordnung beachten.

Die Sicherungsmaßnahme ist noch nicht automatisch das Ende des Unternehmens. Sie zeigt aber, dass das Gericht das Vermögen bereits vorläufig schützt. Für Betroffene ist deshalb wichtig, Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise bereitzuhalten und die weiteren Informationen aus dem Insolvenzverfahren aufmerksam zu verfolgen.

Was Betroffene jetzt tun können: Gläubiger sollten ihre offenen Forderungen, Verträge und Zahlungsbelege prüfen und sich darauf einstellen, dass weitere Schritte im Verfahren folgen können. Wer mit der FSB GmbH in Geschäftsbeziehung steht, sollte vor neuen Zahlungen oder Lieferungen den Inhalt des Beschlusses berücksichtigen und bei Unsicherheit fachlichen Rat einholen.

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