Das Insolvenzgericht Mannheim hat im Verfahren über den Antrag der Autoservice Koch GmbH mit Sitz in Ketsch Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Veröffentlichung trägt das Aktenzeichen 4 IN 2093/26 und wurde am 14.10.2026 um 09:00 Uhr bekannt gemacht.
Was die Anordnung bedeutet
Nach der Bekanntmachung wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Das bedeutet: Die Autoservice Koch GmbH darf nicht mehr selbst frei über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Solche Maßnahmen dienen dazu, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Für Laien heißt das: Das Gericht sichert das Vermögen vorläufig ab. Es wird damit verhindert, dass noch vor einer Entscheidung über den Insolvenzantrag Vermögenswerte beiseitegeschafft, vermindert oder anders genutzt werden, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter dies steuern kann.
Folgen für Kunden, Gläubiger und laufende Verfahren
Die Bekanntmachung erklärt außerdem, dass im Übrigen die mit Beschluss vom 03.09.2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fortgelten. Das zeigt, dass bereits zuvor Sicherungsmaßnahmen bestanden und nun weitergelten.
Wichtig ist auch der Hinweis auf § 240 ZPO: Der Beschluss hat die dort bezeichneten Wirkungen, also die Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtsstreitigkeiten. Für Betroffene kann das bedeuten, dass laufende Zivilverfahren zunächst unterbrochen werden. Wer Forderungen gegen die Schuldnerin hat, sollte deshalb genau prüfen, in welchem Verfahrensstand sich das Insolvenzverfahren befindet und ob weitere Mitteilungen des Gerichts folgen.
Für Kunden oder Gläubiger ist die Veröffentlichung ein Hinweis darauf, dass das Gericht das Vermögen der Gesellschaft vorläufig besonders schützt. Aus der Bekanntmachung folgt aber noch keine Entscheidung darüber, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es handelt sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld einer möglichen Eröffnung.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Ansprüche gegen die Autoservice Koch GmbH hat, sollte die weiteren Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Mannheim zum Aktenzeichen 4 IN 2093/26 aufmerksam verfolgen. Sinnvoll ist es, Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen oder offenen Forderungen geordnet bereitzuhalten, damit bei Bedarf schnell reagiert werden kann. Weitere Schritte ergeben sich erst aus den nächsten Entscheidungen des Gerichts.