Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der INFLURY GmbH mit Beschluss vom 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 3615 IN 10383/25. Sitz der Gesellschaft ist Berlin, eingetragen ist sie beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Register-Nr. HRB 185840.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und einer geordneten Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Nachricht. Ihre Forderungen werden in einem solchen Verfahren nicht wie bei einer regulären Insolvenzeröffnung gesammelt und geordnet bearbeitet. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in der Regel gering. Forderungen müssen dann grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden.
Folgen für das Unternehmen
Die Entscheidung wird im Handelsregister eingetragen. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung erfolgen. Damit ist die wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung des Unternehmens häufig weitgehend abgeschlossen. Für Außenstehende bedeutet das vor allem, dass ein geordneter Insolvenzprozess mit Verwertung und Verteilung der Masse gerade nicht stattfindet.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die INFLURY GmbH hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Betroffene können prüfen, ob sie ihre Ansprüche anderweitig geltend machen können, und bei Bedarf Rechtsrat einholen. Wichtig ist, Fristen und eigene Unterlagen im Blick zu behalten.
Die Bekanntmachung betrifft die INFLURY GmbH mit Sitz in Berlin und wurde am 08.10.2026 veröffentlicht.