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Insolvenzantrag gegen RHK Bauservice GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RHK Bauservice GmbH mit Beschluss vom 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 3611 IN 2501/26. Sitz der Gesellschaft ist Berlin, eingetragen ist sie im Handelsregister unter HRB 211607.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverwalter bestellt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind dabei meist gering. Eine solche Entscheidung ist für Betroffene oft besonders nachteilig, weil es gerade keine geordnete Abwicklung im Insolvenzverfahren gibt.

Folgen für die Gesellschaft und Betroffene

Mit der Abweisung mangels Masse wird die Situation des Unternehmens nicht „gerettet“. In der Regel folgt eine Eintragung im Handelsregister; außerdem kommt es üblicherweise zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Kunden, Auftraggeber oder andere Vertragspartner kann das bedeuten, dass offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine problematisch werden.

Wichtig ist dabei: Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich keine Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Umsätzen oder Mitarbeiterzahlen. Solche Schlussfolgerungen lassen sich aus dem Beschluss nicht ableiten und sollten nicht einfach unterstellt werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch Ansprüche gegen die RHK Bauservice GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern: Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails, Auftragsbestätigungen und Nachweise über offene Leistungen. Betroffene sollten ihre Forderung selbst prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Gerade bei Anzahlungen oder Gutscheinen kann es sinnvoll sein, zügig zu handeln und die eigenen Ansprüche zu dokumentieren.

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