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Insolvenzverfahren gegen Valahu Lebensmittel GmbH & Co KG mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Valahu Lebensmittel GmbH & Co KG abgewiesen. Nach der am 6. Oktober 2026 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachung war das Unternehmen zahlungsunfähig und überschuldet. Dennoch konnte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, weil die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Gericht stellt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung fest

Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Valahu Lebensmittel GmbH & Co KG sowohl Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO als auch Überschuldung im Sinne des § 19 InsO vor. Das Unternehmen mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein war damit wirtschaftlich nicht mehr in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Ein Sachverständiger kam bereits in einem schriftlichen Gutachten vom 8. April 2026 zu dem Ergebnis, dass keine frei verfügbaren Aktiva vorhanden seien, die ausreichen würden, die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an.

Kein Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten

Die Abweisung erfolgte mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse. Nach den Angaben in der Entscheidung beliefen sich die Verbindlichkeiten der Schuldnerin auf mindestens 134.234,35 Euro. Dem standen keine verwertbaren Aktiva gegenüber. Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens wurden mit 3.029,70 Euro angegeben und konnten ebenfalls nicht gedeckt werden.

Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 26 Abs. 1 InsO. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar vorliegen, das Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht durchgeführt werden kann.

Eintragung ins Schuldnerverzeichnis angeordnet

Zusätzlich ordnete das Insolvenzgericht die Eintragung der Schuldnerin in das zentrale Schuldnerverzeichnis an. Außerdem wurden die mit Beschluss vom 4. Dezember 2024 angeordneten Nebenmaßnahmen aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Mit der Veröffentlichung wird deutlich, dass die Valahu Lebensmittel GmbH & Co KG in einer wirtschaftlich äußerst angespannten Lage ist und derzeit kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, weil das notwendige Geld für die Durchführung fehlt.

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