Beim Amtsgericht Kleve läuft unter dem Aktenzeichen 31 IN 3/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zum Holländer UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kalkar. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurden die am 25.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 02.10.2026 aufgehoben. Die Veröffentlichung stammt vom 05.10.2026.
Womit sich das Unternehmen befasst hat
Nach den öffentlich auffindbaren Register- und Firmendaten war der Geschäftszweck der Zum Holländer UG der Betrieb eines Imbisses. In den Recherchetreffern wird das Unternehmen als Imbissbetrieb geführt; als eingetragener Unternehmensgegenstand wird ebenfalls „Betrieb eines Imbisses“ genannt. Die Firma war demnach ein Gastronomie- und Schnellverpflegungsbetrieb. Weitergehende Geschäftsfelder lassen sich aus den gefundenen Unterlagen nicht belastbar belegen.
Was die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet
Sicherungsmaßnahmen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren dienen dazu, das Vermögen eines Unternehmens vor Veränderungen zu schützen, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Dazu können etwa Verfügungsbeschränkungen, die Sicherung von Konten oder andere Schutzanordnungen gehören. Dass diese Maßnahmen nun aufgehoben wurden, bedeutet nicht automatisch Entwarnung. Es heißt zunächst nur, dass die bisherige Schutzanordnung des Gerichts nicht mehr gilt.
Für Laien wichtig: Das Insolvenzverfahren selbst ist damit nicht erledigt. Die Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel weil das Gericht die frühere Absicherung nicht mehr für nötig hält oder die Lage sich geändert hat. Entscheidend ist weiterhin, ob und in welcher Form das Insolvenzgericht das Verfahren fortsetzt oder eröffnet. Für Kunden kann das heißen, dass laufende Leistungen, Bestellungen oder Reservierungen unsicher werden. Wer bereits bezahlt hat, sollte Belege sichern. Für Lieferanten und andere Gläubiger kann die Entwicklung bedeuten, dass offene Forderungen weiter aufmerksam verfolgt und später im Verfahren angemeldet werden müssen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Kassenbons und Schriftverkehr sofort sichern. Wer noch Geld vom Unternehmen bekommt, sollte die Forderung nachvollziehbar dokumentieren und das weitere Insolvenzverfahren beobachten. Neue Zahlungen oder Vorleistungen sollten nur nach genauer Prüfung erfolgen. Gläubiger sollten auf weitere gerichtliche Bekanntmachungen achten und Fristen nicht verpassen.
Wichtig ist: Aus der Insolvenzbekanntmachung folgt kein Vorwurf von Betrug oder Fehlverhalten. Sie zeigt zunächst nur, dass das Unternehmen in ein gerichtliches Verfahren geraten ist und dass das Insolvenzgericht in Kleve mit der Situation befasst war.