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Insolvenzgericht weist Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gegen LIS Bau GmbH mangels Masse ab
Insolvenzantrag der LIS BAU GmbH mangels Masse abgewiesen

Insolvenzgericht weist Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gegen LIS Bau GmbH mangels Masse ab

Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LIS Bau GmbH abgewiesen. Der Grund: Es war nicht genügend Masse vorhanden, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Die Entscheidung betrifft das Unternehmen mit Sitz in Offenbach am Main, das im Handelsregister unter HRB 54993 geführt wird.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als betroffene Gesellschaft die LIS Bau GmbH mit Sitz in der Bleichstraße 2, 63065 Offenbach am Main. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Hasan Güldas. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Offenbach am Main.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, bedeutet das in der Regel, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Das Verfahren wird dann nicht eröffnet.

Für Gläubiger ist eine solche Entscheidung meist ein deutliches Warnsignal, weil sie darauf hindeutet, dass keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um Forderungen im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens zu bedienen.

Datum der Entscheidung

Nach der Bekanntmachung wurde der Antrag am 28.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht wurde die Mitteilung am 05.10.2026.

Hintergrund des Verfahrens

Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 8 IN 93/25. Mit der Abweisung ist das Insolvenzverfahren über die LIS Bau GmbH nicht eröffnet worden. Für das Unternehmen bedeutet dies eine besonders schwierige wirtschaftliche Lage, da bereits die Mittel fehlen, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchführen zu können.

Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Offenbach am Main und stellt die amtliche Information zum Ausgang des Insolvenzantragsverfahrens dar.

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