Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LIS BAU GmbH mit Sitz in Offenbach am Main ist am 28. September 2026 mangels Masse abgewiesen worden. Zuständig war das Insolvenzgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 227/25.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 54993 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist die Bleichstraße 2, 63065 Offenbach am Main angegeben.
Abweisung wegen fehlender Masse
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden war. Nach der Entscheidung des Gerichts konnte das Verfahren deshalb nicht eröffnet werden.
Rechtlich stützt sich die Entscheidung auf § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung. Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Bedeutung für das Unternehmen
Mit der Abweisung des Antrags ist kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet worden. Damit fehlt zunächst der rechtliche Rahmen, um das Vermögen der Gesellschaft im Insolvenzverfahren zu sichern und geordnet zu verwerten.
Für Gläubiger kann eine solche Entscheidung bedeuten, dass Forderungen nur eingeschränkt oder gar nicht realisiert werden können. Für das Unternehmen selbst ist sie ein deutliches Zeichen dafür, dass keine ausreichende wirtschaftliche Substanz mehr für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden war.
Einordnung des Vorgangs
Die Veröffentlichung vom 5. Oktober 2026 dokumentiert einen formellen Schritt im Insolvenzverfahren der LIS BAU GmbH. Maßgeblich ist dabei nicht eine Sanierung oder Fortführung, sondern die fehlende Kostendeckung für das Verfahren selbst.
Der Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 28. September 2026 beendet das Insolvenzantragsverfahren in dieser Form. Für die LIS BAU GmbH ist damit eine besonders weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Zäsur verbunden.