Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KEEP group GmbH mit Sitz in Heusenstamm abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag am 1. Oktober 2026 wegen fehlender Masse zurückgewiesen. Grundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Die Veröffentlichung erfolgte am 5. Oktober 2026.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, stellt das Gericht fest, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen unter anderem die Vergütung des Insolvenzverwalters, Gerichtskosten und weitere Verfahrenskosten. In solchen Fällen wird das Verfahren nicht eröffnet.
Für die betroffene Gesellschaft ist das ein besonders schwerwiegender Schritt, denn mit der Ablehnung des Antrags entfällt zunächst die geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger können ihre Forderungen dann nicht über ein eröffnetes Verfahren verfolgen, sondern müssen andere rechtliche Möglichkeiten prüfen.
Die KEEP group GmbH in Heusenstamm
Betroffen ist die KEEP group GmbH mit Sitz in der Straße Im Sommerfeld 38b in 63150 Heusenstamm. Im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main ist das Unternehmen unter HRB 51494 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft laut Bekanntmachung durch Geschäftsführer Kay Kämmerer.
Die Veröffentlichung nennt als Gegenstand ausdrücklich die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Damit ist klar, dass das Gericht nicht über eine reguläre Eröffnung und Fortführung des Insolvenzverfahrens entschieden hat, sondern bereits im Vorfeld zum Ergebnis kam, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen.
Folgen für Unternehmen und Gläubiger
Eine Abweisung mangels Masse ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens bereits stark angespannt ist. Wenn nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt werden können, spricht das häufig für eine sehr geringe oder nicht mehr vorhandene Vermögensbasis.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass die Durchsetzung offener Forderungen besonders schwierig werden kann. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, der Vermögenswerte sichert, prüft und verteilt. Ob und in welchem Umfang Forderungen noch realisiert werden können, hängt dann von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Einordnung der gerichtlichen Entscheidung
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts ist ein formeller Akt, der die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft öffentlich dokumentiert. Sie bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche gegen das Unternehmen erloschen sind. Sie zeigt jedoch, dass aus Sicht des Gerichts nicht genügend Masse für ein Insolvenzverfahren vorhanden war.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Für die Öffentlichkeit bleibt damit die amtliche Feststellung, dass der Insolvenzantrag der KEEP group GmbH am 1. Oktober 2026 mangels Masse abgewiesen wurde.