Servicewohnen klingt für viele ältere Menschen nach einer idealen Zwischenlösung.
Die eigene Wohnung und damit ein weitgehend selbstbestimmtes Leben bleiben erhalten. Gleichzeitig gibt es Unterstützung, wenn sie benötigt wird.
Doch was geschieht, wenn genau diese Unterstützung plötzlich wegfällt?
Diese Frage stellt sich derzeit bei der ehemaligen Senioren-Residenz „Vilvif“ in der Hamburger Hafencity.
Betreiber stellte Insolvenzantrag
Betreiber des Serviceangebots war die SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft.
Nach dem vorliegenden Bericht hatte die Gesellschaft bereits einen Insolvenzantrag gestellt, während die Seniorenresidenz Anfang Juni auf ihrer Internetseite noch mit Aussagen wie einem „Leben wie im 5-Sterne-Hotel“ warb.
Das hochpreisige Konzept des Servicewohnens war wirtschaftlich offenbar nicht erfolgreich.
Nach Angaben von Bewohnern konnten zahlreiche Wohnungen nicht vermietet werden.
Mit der Insolvenz verschwanden wichtige Leistungen
Für die Bewohner blieb die Insolvenz nicht nur eine wirtschaftliche Nachricht über den Betreiber.
Die Auswirkungen waren unmittelbar im Alltag zu spüren.
Nach dem Insolvenzantrag wurden dem Bericht zufolge unter anderem die Lichter in Lobby, Restaurant und Spa-Bereich abgeschaltet.
Gemeinschaftsflächen blieben ungenutzt.
Auch der Empfang war nicht mehr besetzt.
Damit verschwanden Leistungen und Einrichtungen, die für Bewohner ein wichtiger Grund für die Entscheidung gewesen sein können, gerade dort eine Wohnung zu beziehen.
Ein Empfang kann für ältere Menschen mehr sein als Luxus
Gerade dieser Punkt zeigt, warum der Fall über Hamburg hinaus interessant ist.
Ein besetzter Empfang mag bei einer gewöhnlichen Wohnanlage vor allem als Komfort erscheinen.
Für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen kann er dagegen ein wichtiger Bestandteil des selbstständigen Lebens sein.
Es geht dabei nicht unbedingt um klassische Pflege.
Schon kleine Probleme können ohne Unterstützung schwierig werden: Ein Gegenstand fällt herunter und kann aufgrund einer Sehbehinderung nicht gefunden werden. Eine Tür klemmt. Es wird kurzfristig Hilfe benötigt. Oder jemand braucht einen Ansprechpartner, weil etwas Unvorhergesehenes passiert.
Genau solche kleinen Hilfen können darüber entscheiden, ob ein älterer Mensch weiterhin weitgehend selbstständig wohnen kann.
Auch Gemeinschaft gehört zum Konzept
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: soziale Kontakte.
Gemeinschaftsräume, Restaurant, Café oder Veranstaltungen sind bei Seniorenwohnanlagen nicht nur zusätzliche Annehmlichkeiten.
Sie können verhindern, dass ältere Menschen vereinsamen.
Wenn solche Bereiche infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten plötzlich nicht mehr genutzt werden können, verändert sich deshalb unter Umständen der gesamte Charakter einer Wohnanlage.
Aus einem Konzept des gemeinschaftlichen Servicewohnens kann faktisch ein gewöhnliches Wohnhaus werden.
Gebäude inzwischen als normales Wohnhaus genutzt
Genau diese Entwicklung hat sich bei „Vilvif“ offenbar vollzogen.
Besonders bemerkenswert ist dabei die zeitliche Abfolge.
Nach dem vorliegenden Bericht hatte die Eigentümerin der Immobilie, die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft, bereits im Februar bei der Stadt Hamburg einen Antrag auf Umnutzung des Gebäudes gestellt.
Das war mehrere Monate vor dem Insolvenzantrag des Servicebetreibers.
Inzwischen ist die Immobilie dem Bericht zufolge in ein normales Wohnhaus umgewandelt worden.
Für die Bewohner stellt sich damit eine entscheidende Frage:
Was bleibt von einem Senioren-Servicewohnkonzept übrig, wenn der Service verschwindet?
Mietvertrag und Servicevertrag können zwei verschiedene Dinge sein
Verbraucher sollten bei solchen Angeboten besonders darauf achten, wie die rechtlichen Beziehungen gestaltet sind.
Denn „Servicewohnen“, „Seniorenwohnen“ oder ähnliche Bezeichnungen bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche beworbenen Leistungen dauerhaft Bestandteil des eigentlichen Mietvertrages sind.
Je nach Modell können Wohnung und zusätzliche Dienstleistungen rechtlich unterschiedlich organisiert sein.
Beispielsweise kann der Vermieter der Wohnung ein anderes Unternehmen sein als der Anbieter von Betreuung, Empfang oder anderen Dienstleistungen.
Gerät nur der Dienstleister in die Insolvenz, kann dadurch eine schwierige Situation entstehen:
Die Wohnung bleibt vorhanden – aber der Service, wegen dessen die Wohnung ursprünglich ausgewählt wurde, möglicherweise nicht.
Welche Rechte Bewohner dann haben, hängt von den konkreten Verträgen ab.
Werbung ist nicht automatisch eine vertragliche Garantie
Der Fall zeigt außerdem, warum Verbraucher Werbeaussagen und Vertragsinhalt voneinander unterscheiden sollten.
Begriffe wie „5-Sterne-Service“, „Premium-Wohnen“ oder „Rundum-sorglos“ können Erwartungen wecken.
Entscheidend ist im Streitfall aber insbesondere, welche Leistungen tatsächlich vertraglich vereinbart wurden.
Wer sich für Servicewohnen interessiert, sollte deshalb vor der Unterschrift genau prüfen, welche Leistungen garantiert werden, wer sie erbringen muss und welche Konsequenzen vorgesehen sind, wenn einzelne Angebote dauerhaft wegfallen.
Bei hochpreisigem Servicewohnen besonders genau hinsehen
Das gilt umso mehr, wenn für eine Wohnung deutlich mehr bezahlt wird als für eine vergleichbare normale Mietwohnung.
Der Mehrpreis kann wirtschaftlich nur dann sinnvoll sein, wenn die versprochenen zusätzlichen Leistungen tatsächlich verfügbar sind und benötigt werden.
Interessenten sollten deshalb nicht nur Musterwohnung, Restaurant oder Gemeinschaftsräume besichtigen.
Wichtiger sind die Verträge.
Dabei sollte insbesondere geklärt werden, welche Leistungen in der Grundpauschale enthalten sind, welche zusätzlich bezahlt werden müssen, ob Leistungen geändert oder gestrichen werden können und ob Miet- und Servicevertrag miteinander verbunden sind.
Was passiert bei einer Insolvenz?
Diese Frage sollten Interessenten bereits vor dem Einzug stellen.
Wer erbringt den Service, wenn der Betreiber ausfällt?
Gibt es einen Ersatzanbieter?
Kann der Eigentümer einen neuen Betreiber einsetzen?
Besteht überhaupt eine Verpflichtung, einen vergleichbaren Service dauerhaft anzubieten?
Und was passiert mit bereits gezahlten Servicepauschalen oder Vorauszahlungen?
Solche Fragen wirken beim Einzug möglicherweise theoretisch.
Der Fall „Vilvif“ zeigt jedoch, wie schnell sie praktisch relevant werden können.
Bewohner sollten ihre Verträge jetzt genau prüfen
Für Betroffene kommt es darauf an, nicht allein auf frühere Werbeversprechen zu schauen.
Entscheidend sind Mietvertrag, Servicevertrag, Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen.
Dabei sollte dokumentiert werden, welche Leistungen ursprünglich vereinbart wurden und welche inzwischen nicht mehr angeboten werden.
Auch frühere Prospekte, E-Mails, Preislisten und Werbeunterlagen sollten aufbewahrt werden.
Ob wegen weggefallener Leistungen beispielsweise Zahlungsansprüche, Minderungsrechte, Kündigungsmöglichkeiten oder andere Ansprüche bestehen, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Das hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und davon ab, wer sich zu welcher Leistung verpflichtet hat.
Nicht vorschnell Zahlungen einstellen
Bewohner sollten allerdings nicht eigenmächtig die komplette Miete oder sämtliche Zahlungen einstellen.
Dass bestimmte Serviceangebote weggefallen sind, bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen entfallen.
Vor einer Kürzung oder Einstellung von Zahlungen sollte deshalb geprüft werden, welche vertraglichen Leistungen tatsächlich betroffen sind und gegenüber welchem Vertragspartner Ansprüche bestehen.
Gerade wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind – beispielsweise Eigentümer, Vermieter und Serviceanbieter – kann die rechtliche Situation kompliziert werden.
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem
Servicewohnen soll älteren Menschen ermöglichen, länger selbstständig zu leben.
Das Modell befindet sich damit zwischen einer normalen Wohnung und einer Pflegeeinrichtung.
Gerade deshalb ist die Zuverlässigkeit der zusätzlichen Dienstleistungen entscheidend.
Ein Restaurant oder eine Lobby mögen zunächst nach Luxus klingen.
Ein Ansprechpartner vor Ort, kleine Alltagshilfen und Gemeinschaftsangebote können für ältere Menschen jedoch ausschlaggebend dafür sein, ob sie überhaupt allein wohnen können.
Fallen diese Strukturen weg, verschwindet möglicherweise genau der Nutzen, für den sich Bewohner ursprünglich entschieden haben.
Vor dem Einzug nicht nur die Wohnung prüfen
Der Hamburger Fall liefert deshalb eine wichtige Lehre für Verbraucher:
Bei Servicewohnen sollte nicht nur gefragt werden, wie schön die Wohnung ist.
Mindestens genauso wichtig sind die Fragen:
Wer garantiert den Service? Wie lange? Was kostet er? Und was passiert, wenn der Anbieter ausfällt?
Ein luxuriöser Eingangsbereich und umfangreiche Werbeversprechen sagen wenig darüber aus, wie belastbar ein Versorgungskonzept wirtschaftlich und vertraglich tatsächlich ist.
Gerade ältere Menschen treffen mit einem Umzug häufig eine Entscheidung für viele Jahre.
Umso wichtiger ist es, dass nicht nur die Immobilie, sondern auch das dahinterstehende Servicekonzept langfristig funktioniert.
Fazit: Servicewohnen braucht verlässlichen Service
Die Insolvenz des Betreibers der ehemaligen Senioren-Residenz „Vilvif“ macht deutlich, welche Folgen entstehen können, wenn Wohnung und versprochene Dienstleistungen auseinanderfallen.
Die Bewohner verfügen weiterhin über ihre Wohnungen. Gleichzeitig sind nach dem vorliegenden Bericht wesentliche Bestandteile des ursprünglichen Servicekonzepts weggefallen, während das Gebäude inzwischen als normales Wohnhaus genutzt wird.
Für Verbraucher, die über einen Umzug in eine Senioren- oder Servicewohnanlage nachdenken, ergibt sich daraus eine klare Konsequenz:
Nicht die Werbeversprechen sind entscheidend, sondern die Verträge.
Wer gerade wegen Betreuung, Empfang, Gemeinschaftsangeboten oder Alltagshilfen einen höheren Preis bezahlt, sollte vor Vertragsabschluss möglichst genau wissen, ob diese Leistungen verbindlich zugesagt sind – und welche Rechte bestehen, wenn sie eines Tages nicht mehr erbracht werden.