Nach der Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht vom 1. Oktober 2026 hat Thomas Kutak für STIG Stellung genommen. Das Unternehmen sieht sein Geschäftsmodell als Warenhandel mit ergänzenden Dienstleistungen und weist die Einordnung als Finanz- oder Bankgeschäft zurück. Über einen Rechtsanwalt soll eine Klärung mit der Behörde erfolgen. Für Verbraucher bleiben wesentliche Fragen offen.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit der STIG International Trading & Gemstone FZCO in Dubai. Nach ihrer Veröffentlichung besitzt der Anbieter keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere sei ihm die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage nicht gestattet. Die Warnung beruht auf § 4 Absatz 7 des österreichischen Bankwesengesetzes. www.fma.gv.at
In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Thomas Bremer erläutert Thomas Kutak die Position des Unternehmens. Kutak unterzeichnet das Schreiben als Managing Partner und CEO Europe der STIG-International Gemstone GmbH in Wien.
Nach seiner Darstellung geht es bei den Verträgen um den Erwerb einer körperlichen Ware sowie deren Bearbeitung und Verwahrung. Das Unternehmen bewertet diese Gestaltung derzeit als Kaufvertrag in Verbindung mit werkvertraglichen Leistungen. Kutak erklärt ausdrücklich: „Es handelt sich dabei nicht um ein Finanzinstrument, keine Vermögensanlage und kein Einlagegeschäft.“
Aus dieser Einschätzung leitet das Unternehmen ab, dass es keine Finanz-, Kapital- oder Bankgeschäfte im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen betreibe. Kutak verweist zudem auf die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die STIG International Gemstone FZCO als Kommittent aufgeführt werde.
Diese Ausführungen geben die Rechtsauffassung des Unternehmens wieder. Eine Bestätigung dieser Bewertung durch die FMA enthält die Antwort nicht.
Rechtsanwalt soll den Sachverhalt mit der FMA klären
Nach Kutaks Angaben hat ein Rechtsanwalt bereits Kontakt zur Finanzmarktaufsicht aufgenommen. Dabei sollen die relevanten Sachverhalte und Abläufe mit der Behörde abgestimmt werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Welche Unterlagen bereits übermittelt wurden, ob die FMA darauf reagiert hat und wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Auch die Frage, welche konkreten Umstände zur Warnung geführt haben, beantwortet das Schreiben nicht näher.
Das Unternehmen erklärt sich jedoch bereit, der Behörde die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Nach Unternehmensangaben keine vorherige Aufforderung zur Stellungnahme
Auf die Frage nach einer vorherigen Anhörung antwortet Kutak, bis zum Zeitpunkt seines Schreibens habe das Unternehmen keine gesonderte Verständigung, Warnung, Aufforderung zur Stellungnahme oder konkrete Anfrage zum Geschäftsmodell von der FMA erhalten.
Eine ergänzende Darstellung der Behörde zu diesem Ablauf liegt in den vorliegenden Informationen nicht vor. Aus der Unternehmensangabe allein lässt sich deshalb nicht ableiten, ob das behördliche Vorgehen rechtlich zu beanstanden wäre.
Klärungsbedürftig ist außerdem die unterschiedliche Benennung der beteiligten Gesellschaften. Die Warnung nennt die STIG International Trading & Gemstone FZCO. Kutak spricht dagegen von der STIG International Gemstone FZCO und unterzeichnet für eine österreichische GmbH. Wie diese Gesellschaften beziehungsweise Bezeichnungen rechtlich zusammenhängen und welche Gesellschaft gegenüber Kunden welche Verpflichtungen übernimmt, erläutert seine Antwort nicht.
Was Verbraucher aus der Stellungnahme ableiten können
Das Unternehmen widerspricht einer Einordnung seines Geschäftsmodells als erlaubnispflichtiges Finanz- oder Bankgeschäft und bemüht sich nach eigener Darstellung um eine Klärung. Ein abgeschlossenes Ergebnis ist damit noch nicht belegt. Insbesondere enthält das Schreiben keinen Nachweis einer Rücknahme der Warnung oder einer behördlichen Freigabe.
Für Verbraucher ist daher entscheidend, welche Gesellschaft ihr Vertragspartner ist, welche konkreten Ansprüche sie erwerben und welches Ergebnis die angekündigte Abstimmung mit der FMA tatsächlich bringt. Die eigene rechtliche Einschätzung des Anbieters beantwortet diese Fragen bislang nur teilweise.