Bei der BRANICKS Group AG steht eine weitreichende finanzielle Restrukturierung an. Betroffen ist insbesondere der ursprünglich 400 Millionen Euro schwere Green Bond 2021/2026. Die Anleihegläubiger sollen vom 17. bis 19. Oktober 2026 erneut über umfangreiche Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Dabei geht es um wesentlich mehr als eine Verlängerung der Laufzeit: Der bisherige Nennbetrag der Anleihe soll teilweise reduziert werden, ein Teil der Forderungen soll in nachrangige Instrumente überführt werden und neue Sicherheiten sowie deutlich veränderte Zinsen und Laufzeiten sind vorgesehen.
Betroffen ist die Unternehmensanleihe der BRANICKS Group AG mit der ISIN XS2388910270 und WKN A3MP5C.
Die Anleihe wurde 2021 mit einem Gesamtnennbetrag von 400 Millionen Euro und einem jährlichen Zinssatz von 2,25 Prozent begeben. Sie besteht aus 4.000 Schuldverschreibungen mit einem ursprünglichen Nennbetrag von jeweils 100.000 Euro.
Die jetzt geplante Restrukturierung verändert diese ursprünglichen Bedingungen erheblich.
BRANICKS steckt mitten in einer finanziellen Restrukturierung
Hintergrund ist die angespannte finanzielle Situation des Immobilienkonzerns.
BRANICKS weist für Ende 2025 auf Konzernebene verzinsliche Verbindlichkeiten von rund 1,8 Milliarden Euro aus. Davon entfallen 400 Millionen Euro auf den Green Bond, weitere 179,5 Millionen Euro auf Schuldscheindarlehen und rund 1,2 Milliarden Euro auf Bankverbindlichkeiten und andere Fremdfinanzierungen.
Gleichzeitig verzeichnete der Konzern 2025 einen Nettoverlust von 237,2 Millionen Euro. Einen wesentlichen Anteil daran hatte nach Darstellung des Unternehmens eine Abschreibung von 120 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer Immobilie in Kösching.
Hinzu kommt eine angespannte Liquiditätssituation.
Zum 18. September 2026 beziffert BRANICKS die frei verfügbare Liquidität der Emittentin auf rund 65 Millionen Euro. Weitere 39,5 Millionen Euro an Barmitteln waren zu diesem Zeitpunkt durch Pfandrechte gebunden.
Ursprüngliche Rückzahlung 2026 funktioniert so nicht mehr
Der Green Bond war ursprünglich am 22. September 2026 fällig.
Bereits im August hatten die Anleihegläubiger ersten Änderungen zugestimmt. Unter anderem wurde die Laufzeit zunächst bis Ende 2026 beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende März 2027 verlängert.
Nun soll eine wesentlich umfassendere Restrukturierung folgen.
Für Anleger ist das entscheidend: Es geht nicht mehr lediglich darum, einige Monate länger auf die Rückzahlung zu warten.
Die Struktur ihrer Forderungen soll grundlegend verändert werden.
Aus 100.000 Euro werden zunächst 64.700 Euro
Der wahrscheinlich auffälligste Bestandteil des Beschlussvorschlags betrifft den Nennbetrag der bisherigen Anleihe.
Der ausstehende Gesamtnennbetrag soll von 400 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro reduziert werden.
Für eine einzelne Schuldverschreibung bedeutet das:
Aus einem bisherigen Nennbetrag von 100.000 Euro wird ein ausstehender Nennbetrag von 64.700 Euro.
Der Unterschied beträgt 35.300 Euro je Schuldverschreibung.
Insgesamt entspricht dies einer Reduzierung um 141,2 Millionen Euro. Die Unterlagen bezeichnen diesen Vorgang ausdrücklich als Teilverzicht.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die 35.300 Euro ersatzlos verschwinden sollen.
Für den reduzierten Teil sollen neue nachrangige Instrumente entstehen
Genau hier wird die geplante Konstruktion komplizierter.
Für den reduzierten Teil sollen Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf neu ausgegebene unbesicherte nachrangige Schuldverschreibungen erhalten.
Der anfängliche Gesamtnennbetrag dieser nachrangigen Schuldverschreibungen soll rund 151,43 Millionen Euro zuzüglich bestimmter kapitalisierter Zinsen betragen.
Dabei sollen jeweils drei Erwerbsrechte zum Erhalt einer nachrangigen Schuldverschreibung berechtigen.
Nicht ausgeübte Erwerbsrechte sollen nach der vorgesehenen Konstruktion ebenfalls nicht einfach verfallen: Die entsprechenden nachrangigen Schuldverschreibungen sollen voraussichtlich durch einen von BRANICKS beauftragten Agenten am Markt veräußert und mögliche Erlöse anteilig an die Inhaber der nicht ausgeübten Erwerbsrechte ausgeschüttet werden.
„Nachrangig“ ist für Anleger ein entscheidendes Wort
Anleger sollten den Begriff Nachrang besonders ernst nehmen.
Nach den vorgeschlagenen Bedingungen sollen diese neuen Instrumente gemäß § 39 Absatz 2 Insolvenzordnung nachrangig sein.
Das bedeutet vereinfacht:
Sollte BRANICKS später insolvent werden, stehen die Inhaber dieser nachrangigen Forderungen in der Rangfolge hinter den nicht nachrangigen Gläubigern.
Dazu gehören nach der vorgesehenen Struktur insbesondere die neuen Finanzierungen und die vorrangig besicherten Instrumente.
Die nachrangigen Instrumente stehen allerdings weiterhin vor dem Eigenkapital.
Damit wird ein Teil der bisherigen Gläubigerposition wirtschaftlich deutlich verändert.
Dafür steigen die Zinsen deutlich
Als Gegenstück zur längeren Laufzeit und zum höheren Risiko sind wesentlich höhere Zinsen vorgesehen.
Die künftig vorrangig besicherten Instrumente sollen mit 7,5 Prozent pro Jahr verzinst werden und am 30. September 2030 fällig werden.
Für die nachrangigen Instrumente ist sogar eine Verzinsung von 15 Prozent pro Jahr vorgesehen.
Diese sollen allerdings erst am 30. September 2038 fällig werden.
Bei den nachrangigen Instrumenten gibt es zudem eine Besonderheit: BRANICKS soll berechtigt sein, die Zinsen nicht in bar auszuzahlen, sondern als sogenannte PIK-Zinsen dem ausstehenden Nennbetrag zuzuschlagen.
15 Prozent Zinsen bedeuten deshalb nicht automatisch, dass Anleger jedes Jahr 15 Prozent als Geldzahlung auf ihr Konto bekommen.
Warum 15 Prozent Zinsen kein Geschenk sind
Gerade für Privatanleger ist dieser Zusammenhang wichtig.
Normalerweise gilt am Kapitalmarkt: Je höher das Risiko, desto höher die Rendite, die Kapitalgeber verlangen.
Eine Verzinsung von 15 Prozent sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Die neuen nachrangigen Instrumente haben eine sehr lange Laufzeit bis 2038, sind unbesichert und im Insolvenzfall nachrangig.
Die hohe Verzinsung ist somit Bestandteil einer Restrukturierung, bei der Anleger im Gegenzug erhebliche Änderungen ihrer bisherigen Rechte akzeptieren sollen.
Ob die Zinsen und letztlich das Kapital tatsächlich vollständig gezahlt werden können, hängt von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung von BRANICKS ab.
Zusätzliches frisches Geld kostet BRANICKS 10 Prozent Zinsen
Auch die neue Finanzierung des Unternehmens ist teuer.
Kapitalgeber haben BRANICKS beziehungsweise der VIB kurzfristige Überbrückungsfinanzierungen von 35 Millionen Euro beziehungsweise 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Durch kapitalisierte Backstop-Gebühren erhöhten sich die Nominalbeträge zunächst auf 36,1 Millionen beziehungsweise 61,9 Millionen Euro.
Diese Finanzierungen sollen später in langfristige sogenannte New-Money-Finanzierungen überführt werden.
Der Zinssatz dafür beträgt 10 Prozent pro Jahr in bar, die Endfälligkeit ist für den 30. September 2029 vorgesehen.
Diese neuen Finanzierungen sollen in der Rangfolge sogar vor den künftig vorrangig besicherten Anleihen stehen.
Auch zusätzliche Gebühren sind vorgesehen
Die Restrukturierung verursacht weitere Kosten.
Vorgesehen ist unter anderem eine Nachranggebühr von 15 Millionen Euro, die dem nachrangig gestellten Nennbetrag zugeschlagen werden soll.
Hinzu kommen eine Verlängerungsgebühr, eine mögliche weitere Gebühr auf Ende 2028 noch ausstehende Finanzierungen sowie eine Exit-Gebühr bei vollständiger Rückzahlung bestimmter Instrumente.
Für Anleger zeigt das, wie komplex die neue Finanzierungsstruktur wird.
BRANICKS will weitere Immobilien verkaufen
Ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungskonzepts ist der Verkauf von Vermögenswerten.
Aus seit 2026 erfolgten beziehungsweise noch geplanten Verkäufen sollen bis Ende 2028 Nettozuflüsse von rund 248,5 Millionen Euro erzielt werden.
BRANICKS erwartet daraus bis Ende 2030 einen kumulierten positiven Cashflow-Effekt von 169,8 Millionen Euro.
Zusätzlich sollen Einsparungen bei Personal- und Verwaltungskosten bis 2030 einen positiven Cashflow-Effekt von 42,8 Millionen Euro bringen. Weitere Mittel sollen unter anderem aus Joint Ventures und zusätzlichen Dienstleistungen stammen.
Ob diese erwarteten Erlöse tatsächlich in der geplanten Höhe erzielt werden können, steht naturgemäß erst in der Zukunft fest.
Immobilien wurden teilweise deutlich unter Buchwert verkauft
Die Abstimmungsunterlagen enthalten hierzu einen bemerkenswerten Hinweis.
Zwischen März 2024 und Dezember 2025 schloss BRANICKS nach eigenen Angaben 17 Immobilienverkäufe mit durchschnittlichen Abschlägen von etwa 20 Prozent gegenüber dem zuletzt nach IFRS ausgewiesenen beizulegenden Zeitwert ab.
Das Unternehmen beschreibt die Finanzierungs- und Refinanzierungsbedingungen für Immobiliengesellschaften aufgrund höherer Zinsen und einer geringeren Risikobereitschaft der Banken weiterhin als angespannt.
Gerade deshalb sollten Anleger zukünftige Verkaufserlöse nicht als bereits gesicherte Einnahmen betrachten.
Sanierungsgutachten spielt zentrale Rolle
BRANICKS hat die FTI-Andersch AG mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach dem Standard IDW S 6 beauftragt.
Nach den Abstimmungsunterlagen erwartet die Gesellschaft einen endgültigen Entwurf, der bei Umsetzung der vorgesehenen Transaktion die Sanierungsfähigkeit der Emittentin und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften bestätigen soll.
Anleihegläubiger sollen unter bestimmten Voraussetzungen eine gegebenenfalls geschwärzte Kopie dieses Gutachtens erhalten können.
Für betroffene Anleger kann dieses Dokument von erheblicher Bedeutung sein, weil die gesamte Restrukturierung letztlich darauf basiert, dass das Unternehmen nach Umsetzung der Maßnahmen wirtschaftlich fortgeführt werden kann.
Wann wird abgestimmt?
Die Abstimmung erfolgt ohne Versammlung.
Der Abstimmungszeitraum beginnt am:
Samstag, 17. Oktober 2026, 0:00 Uhr
und endet am:
Montag, 19. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Als Abstimmungsleiterin wurde die Frankfurter Notarin Dr. Christiane Mühe bestellt.
Anleihegläubiger können ihre Stimme unter bestimmten Voraussetzungen über den beauftragten Tabulation Agent Kroll Issuer Services oder direkt gegenüber der Abstimmungsleiterin abgeben.
Einfach eine E-Mail schicken reicht nicht unbedingt
Betroffene Anleger sollten die Formalitäten nicht unterschätzen.
Wer direkt abstimmt, benötigt einen besonderen Nachweis seiner Depotbank über die Anleiheposition und einen sogenannten Sperrvermerk.
Dieser bestätigt, dass die betreffenden Schuldverschreibungen während des maßgeblichen Zeitraums nicht übertragen werden.
Stimmabgabe, Nachweis und Sperrvermerk müssen fristgerecht eingehen. Fehlt der erforderliche Nachweis, ist der Anleger nicht stimmberechtigt.
Die Unterlagen weisen zudem darauf hin, dass Depotbanken und Clearing-Systeme frühere interne Fristen setzen können.
Anleger, die abstimmen möchten, sollten sich deshalb nicht erst am 19. Oktober um die notwendigen Dokumente kümmern.
Welche Mehrheit wird benötigt?
Für die erste Abstimmung ohne Versammlung müssen Anleihegläubiger teilnehmen, die zusammen mindestens 50 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens repräsentieren.
Der Beschluss selbst benötigt anschließend eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte.
Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung des Quorums berücksichtigt, aber nicht bei der Berechnung des Verhältnisses zwischen Ja- und Nein-Stimmen.
Wird das notwendige Quorum nicht erreicht, kündigt BRANICKS bereits eine zweite, physische Gläubigerversammlung an.
Dort wäre die Beschlussfähigkeit schon gegeben, wenn mindestens 25 Prozent des ausstehenden Nennbetrags vertreten sind.
BRANICKS empfiehlt Zustimmung – Anleger müssen selbst bewerten
Das Unternehmen erklärt ausdrücklich, dass es die vorgeschlagene Restrukturierung nach eigener Auffassung für im Interesse der Gesellschaft und der Anleihegläubiger hält und empfiehlt den Gläubigern, dem Beschluss zuzustimmen.
Diese Empfehlung ist jedoch die Position der Emittentin.
Anleihegläubiger müssen selbst beurteilen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Änderungen auf ihre konkrete Position haben.
Dabei sollten insbesondere die teilweise Nachrangstellung, die neuen Laufzeiten bis 2030 beziehungsweise 2038, die Besicherung, die hohen Zinssätze, die Möglichkeit von PIK-Zinsen und die zukünftige Fähigkeit des Unternehmens zur Bedienung seiner Schulden berücksichtigt werden.
Was bedeutet die Restrukturierung in einfacher Sprache?
Vereinfacht lässt sich der Vorschlag so zusammenfassen:
BRANICKS kann die ursprünglich 2026 fällige 400-Millionen-Euro-Anleihe nicht einfach zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zurückführen.
Deshalb soll die Finanzierung neu organisiert werden.
Aus jedem bisherigen Anleihe-Nennbetrag von 100.000 Euro sollen zunächst 64.700 Euro einer künftig vorrangig besicherten Position werden.
Für den übrigen Teil entsteht eine Konstruktion mit Erwerbsrechten und nachrangigen Schuldverschreibungen.
Gleichzeitig verschieben sich die Rückzahlungstermine erheblich nach hinten: auf 2030 für die besicherten Instrumente und sogar auf 2038 für die nachrangigen Instrumente.
Dafür steigen die Zinsen von ursprünglich 2,25 Prozent auf 7,5 beziehungsweise 15 Prozent.
Das ist keine gewöhnliche Verlängerung einer Anleihe, sondern eine grundlegende finanzielle Restrukturierung der Gläubigerpositionen.
Anleger sollten Unterlagen jetzt genau prüfen
Anleihegläubiger haben noch bis zum Beginn der Abstimmung Zeit, die umfangreichen Dokumente zu prüfen.
BRANICKS stellt nach eigenen Angaben unter anderem die vollständige Aufforderung zur Abstimmung, die geänderten Anleihebedingungen, das Abstimmungsformular sowie Muster für den besonderen Nachweis und Sperrvermerk bereit. Auf Verlangen sollen diese Unterlagen Anleihegläubigern auch kostenlos zugesandt werden.
Gerade wegen der erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen kann es bei größeren Anlagebeträgen sinnvoll sein, die Auswirkungen auf die eigene Position fachkundig prüfen zu lassen.