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BaSaC GmbH: Insolvenzverfahren in Chemnitz mangels Masse abgewiesen

Insolvenzantrag der BaSaC GmbH abgewiesen

Über das Vermögen der BaSaC GmbH mit Sitz in Chemnitz ist das beantragte Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Chemnitz als zuständiges Insolvenzgericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 28. September 2026 mangels Masse abgewiesen. Die amtliche Veröffentlichung dazu erfolgte am 2. Oktober 2026.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 32077 eingetragen. Nach der Bekanntmachung wird das Unternehmen an der Leipziger Straße 140a, 09114 Chemnitz geführt und von der Liquidatorin Ute Lange vertreten.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, reicht das vorhandene Vermögen des Unternehmens nach Einschätzung des Gerichts nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen insbesondere die Kosten für das Gericht, die vorläufige Verwaltung und gegebenenfalls weitere Verfahrensschritte.

Für die betroffene Gesellschaft ist das ein besonders schwerwiegender Schritt. Anders als bei einem eröffneten Insolvenzverfahren kommt es in diesem Fall nicht mehr zu einer regulären Abwicklung unter Insolvenzverwaltung. Stattdessen deutet die Entscheidung darauf hin, dass keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um ein förmliches Verfahren wirtschaftlich durchzuführen.

Folgen für das Unternehmen

Für die BaSaC GmbH bedeutet die Abweisung des Insolvenzantrags, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens gelöst werden konnten. Gläubiger müssen ihre Ansprüche weiterhin auf anderem Weg verfolgen, soweit dies überhaupt noch erfolgversprechend ist.

Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind, ergibt sich aus der Bekanntmachung nicht. Die Entscheidung des Insolvenzgerichts bezieht sich ausschließlich darauf, dass nicht genug Masse zur Durchführung des Verfahrens vorhanden war.

Einordnung

Eine Abweisung mangels Masse ist meist ein Hinweis auf eine sehr angespannte finanzielle Lage. Sie zeigt, dass ein Unternehmen nach Auffassung des Gerichts nicht mehr über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Für die BaSaC GmbH ist damit ein weiterer Schritt in einer wirtschaftlich kritischen Situation dokumentiert.

Die Veröffentlichung ist eine amtliche Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Chemnitz und betrifft das Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 407 IN 1323/26.

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