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Insolvenzverfahren gegen Pedersen Beteiligungs GmbH mangels Masse abgelehnt

Das Insolvenzgericht Magdeburg hat im Verfahren über das Vermögen der Pedersen Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ilsenburg (Harz) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 2. Oktober 2026 erfolgte die Entscheidung bereits am 1. Oktober 2026, weil keine Masse vorhanden war, die die Kosten des Verfahrens hätte decken können.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 7089 eingetragen. Als Unternehmensgegenstand wird die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften genannt, jeweils einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit wird demnach nicht ausgeübt.

Was die Entscheidung bedeutet

Mit der Ablehnung mangels Masse wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Der Grund ist nicht eine inhaltliche Prüfung der wirtschaftlichen Lage im eröffneten Verfahren, sondern der Umstand, dass selbst die voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht aus dem vorhandenen Vermögen gedeckt werden können. Das Gericht hat in diesem Fall zugleich die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Hintergrund der Gesellschaft

Die Pedersen Beteiligungs GmbH hatte ihren Sitz in der Trift 10 in 38871 Ilsenburg (Harz). Vertreten wurde sie durch den Liquidator Carsten Pedersen mit Anschrift in Vamdrup, Dänemark. Als Beteiligungsgesellschaft war sie nach der Bekanntmachung vor allem auf vermögensverwaltende und gesellschaftsbezogene Tätigkeiten ausgerichtet.

Einordnung des Verfahrens

Die Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist für Gläubiger meist ein Hinweis darauf, dass aus dem Unternehmen kaum noch verwertbares Vermögen vorhanden ist. Für die Gesellschaft selbst bedeutet die Entscheidung, dass das Insolvenzgericht kein eröffnetes Verfahren führt und damit auch keine typische Insolvenzverwaltung stattfindet.

Für die Pedersen Beteiligungs GmbH markiert die Entscheidung vom 1. Oktober 2026 somit einen entscheidenden Einschnitt: Das Unternehmen konnte den rechtlichen und finanziellen Anforderungen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr genügen, weil die nötigen Mittel für dessen Durchführung fehlten.

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