Dark Mode Light Mode

Identitätsdiebstahl: Was Kriminelle mit gestohlenen Ausweisdaten anrichten können

geralt (CC0), Pixabay

Eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins kann für Kriminelle äußerst wertvoll sein. Gelangen solche Daten in falsche Hände, können sie für einen Identitätsdiebstahl verwendet werden.

Für Betroffene kann das erhebliche Folgen haben. Im schlimmsten Fall erfahren sie erst von dem Missbrauch, wenn plötzlich eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung eintrifft.

Was können Kriminelle mit Ausweisdaten machen?

Gestohlene Ausweisdaten können dazu verwendet werden, sich gegenüber anderen Personen oder Unternehmen als der tatsächliche Ausweisinhaber auszugeben.

Damit können Täter beispielsweise versuchen, Verträge abzuschließen, Waren zu bestellen, Kundenkonten einzurichten oder Kredite zu beantragen. Ausweiskopien können außerdem bei weiteren Betrugsversuchen eingesetzt werden, um gegenüber möglichen Opfern einen seriösen Eindruck zu erwecken.

Das bedeutet allerdings nicht, dass allein mit einem Foto eines Personalausweises problemlos jeder Kredit oder Vertrag abgeschlossen werden kann. Je nach Anbieter sind zusätzliche Identitätsprüfungen, Bankdaten oder weitere Nachweise erforderlich.

Wie gelangen Kriminelle an Ausweiskopien?

Ein Risiko besteht insbesondere dann, wenn Verbraucher ihre Ausweiskopie an unbekannte Personen oder auf unseriösen Internetseiten übermitteln.

Auch bei einem Datenleck können persönliche Informationen gestohlen werden. Anschließend können solche Datensätze weitergegeben oder im kriminellen Umfeld zum Verkauf angeboten werden.

Besonders vorsichtig sollte man deshalb sein, wenn beispielsweise bei einem angeblichen Jobangebot, einer Wohnungsvermietung, einem Kreditangebot oder einem Onlinegeschäft ohne nachvollziehbaren Grund eine vollständige Ausweiskopie verlangt wird.

Plötzlich kommt eine Rechnung oder Mahnung – was tun?

Wer eine Rechnung, Mahnung oder Inkassoforderung für einen Vertrag erhält, den er nach eigener Kenntnis niemals abgeschlossen hat, sollte die Forderung nicht einfach bezahlen.

Gleichzeitig sollte sie aber auch nicht ignoriert werden.

Betroffene sollten dem Unternehmen beziehungsweise Inkassodienstleister mitteilen, dass sie den Vertragsabschluss bestreiten und einen möglichen Identitätsmissbrauch vermuten. Außerdem sollte geklärt werden, wann und auf welchem Weg der angebliche Vertrag geschlossen und wie die Identität dabei überprüft wurde.

Besteht ein konkreter Verdacht auf Identitätsdiebstahl, kommt zudem eine Strafanzeige bei der Polizei in Betracht. Sämtliche Schreiben, E-Mails, Rechnungen und sonstigen Belege sollten aufbewahrt werden.

Bin ich für die Schulden der Täter verantwortlich?

Allein die Tatsache, dass jemand persönliche Daten eines anderen Menschen verwendet, bedeutet grundsätzlich nicht automatisch, dass der tatsächliche Ausweisinhaber einen wirksamen Vertrag geschlossen hat und deshalb zahlen muss.

Entscheidend ist vielmehr, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag mit der betroffenen Person zustande gekommen ist.

Deshalb sollten Betroffene bei unbekannten Forderungen nicht vorschnell zahlen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben, sondern zunächst klären lassen, worauf die Forderung beruht.

Kann man prüfen, ob der eigene Ausweis im Darknet liegt?

Hier ist Vorsicht mit vollmundigen Versprechen angeblicher „Darknet-Scanner“ geboten. Das Darknet lässt sich nicht wie eine vollständige öffentliche Datenbank durchsuchen. Ein negatives Suchergebnis beweist deshalb nicht, dass persönliche Daten nirgendwo angeboten oder weitergegeben werden.

Wichtiger sind konkrete Warnzeichen: unbekannte Rechnungen, unerklärliche Vertragsbestätigungen, fremde Kundenkonten, ungewöhnliche Bankbewegungen oder Nachrichten über Anmeldeversuche bei bestehenden Konten.

Ausweiskopien nicht leichtfertig verschicken

Verbraucher sollten eine Ausweiskopie nur herausgeben, wenn dafür tatsächlich ein nachvollziehbarer Grund besteht. Besonders bei unbekannten Empfängern ist Zurückhaltung angebracht.

Wer feststellt, dass seine Identität bereits missbraucht wurde, sollte schnell reagieren. Denn aus einer einzigen gestohlenen Ausweiskopie können unter Umständen mehrere Betrugsversuche bei unterschiedlichen Unternehmen entstehen.

Die wichtigste Regel lautet deshalb: Eine unerklärliche Rechnung oder Mahnung nicht ignorieren – aber auch nicht vorschnell bezahlen. Erst prüfen, ob tatsächlich ein eigener Vertrag besteht oder möglicherweise jemand die persönlichen Daten missbraucht hat.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Altenbruch GmbH steigert Gewinn – liquide Mittel gehen deutlich zurück

Next Post

Privat Geld verliehen: Wenn aus einer Gefälligkeit ein Streit wird