Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei wohn&wert Immobilienmanagement GmbH angeordnet

Beim Amtsgericht Wolfratshausen läuft unter dem Aktenzeichen IN 157/26 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der wohn&wert Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in Fischbachau. Das Insolvenzgericht hat am 30.09.2026 um 09:35 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens vor Nachteilen zu schützen, solange noch geprüft wird, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Nach den vorliegenden Register- und Unternehmensangaben ist die Firma beim Amtsgericht München unter HRB 218297 eingetragen und hat ihren Sitz in der Fischeralmstraße 18 b in Fischbachau. In öffentlichen Registerauszügen wird der Unternehmensgegenstand nicht vollständig angezeigt. Gleichzeitig verweist die Internetseite, aus der sich die Firma identifizieren lässt, darauf, dass die wohn&wert Immobilienmanagement GmbH Leistungen im Bereich Hausmeisterservice erbringt. Daraus lässt sich nach heutigem Stand mit Sicherheit nur sagen: Die Gesellschaft ist nach außen im Umfeld von Immobilienmanagement und damit verbundenen Dienstleistungen aufgetreten; ein vollumfänglich veröffentlichter offizieller Unternehmensgegenstand ist online nicht sicher abrufbar.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Das Gericht setzt damit eine vorläufige Insolvenzverwalterin ein, hier Rechtsanwältin Barbara von Bullion aus Wolfratshausen. Gleichzeitig gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das Unternehmen kann also nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen.

Für Laien bedeutet das: Das Gericht will verhindern, dass noch Vermögen verschwindet oder Zahlungen einzelne Gläubiger ungleich behandeln. Die vorläufige Insolvenzverwalterin prüft nun die wirtschaftliche Lage, sichert Unterlagen und Vermögenswerte und verschafft sich einen Überblick über bestehende Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten

Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Leistungen zunächst weiterlaufen, aber nur soweit sie durch die vorläufige Verwaltung und die wirtschaftliche Lage noch abgesichert sind. Neue Zahlungen an das Unternehmen sollten sorgfältig geprüft werden. Anleger sind nach dem derzeit öffentlich belegbaren Stand nicht eindeutig als eigene Zielgruppe erkennbar; falls es entsprechende Verträge gab, sollten diese sofort überprüft werden. Gläubiger müssen damit rechnen, dass offene Forderungen nicht mehr regulär beglichen werden und später im Insolvenzverfahren angemeldet werden müssen.

Wichtig ist: Die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen sagt noch nichts über eine spätere Quote oder über die Ursache der Krise aus. Sie zeigt nur, dass das Gericht akuten Sicherungsbedarf sieht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge sammeln und keine vorschnellen weiteren Zahlungen leisten. Wer Forderungen gegen die wohn&wert Immobilienmanagement GmbH hat, sollte die amtlichen Mitteilungen im Blick behalten und spätere Fristen zur Forderungsanmeldung notieren. Bei Unsicherheit kann eine unabhängige rechtliche Beratung helfen, insbesondere wenn es um Miet-, Dienstleistungs- oder Werkverträge geht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Berlin: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei serviceline Personal-Management angeordnet

Next Post

ENERTRAG Windfeld Hoher Fläming: Eigenkapital sinkt um 37 Prozent – 2,07 Millionen Euro Verpflichtungen bis 2036