Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der edition@notre UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit kommt es in diesem Fall nicht zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens, weil nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Betroffen ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 172146. Als Geschäftsführerin ist Regina Hornig genannt. Der Geschäftszweig des Unternehmens ist der Vertrieb von Drucksachen.
Die Entscheidung wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3614 IN 3085/26 bekannt gemacht und am 30. September 2026 veröffentlicht. Nach der amtlichen Mitteilung wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen.
Eine solche Abweisung mangels Masse bedeutet in der Regel, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren in solchen Fällen nicht, weil die finanzielle Basis für die Abwicklung fehlt.
Für das Unternehmen ist diese Entscheidung ein gravierender Einschnitt. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren können Forderungen von Gläubigern nicht im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens geprüft und verteilt werden. Stattdessen bleibt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ungeklärt oder wird außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiter behandelt, sofern noch andere rechtliche Schritte möglich sind.
Die amtliche Bekanntmachung zeigt damit, dass die edition@notre UG (haftungsbeschränkt) zum Zeitpunkt des Antrags nicht über ausreichende Mittel verfügte, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren an dieser Stelle zunächst ohne Eröffnung.