Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten, die über die Website fintresor.online unter der Bezeichnung „Fintresor Vermögensverwaltung GmbH“ verbreitet werden. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website in Deutschland Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis anbieten.
Die Warnung wurde am 30. September 2026 veröffentlicht.
Für Verbraucher ist dabei eine Formulierung der BaFin besonders wichtig: Die Behörde spricht ausdrücklich von den „unbekannten Betreibern“ der Website fintresor.online.
Wer tatsächlich hinter dem Internetauftritt steht, geht aus der vorliegenden BaFin-Mitteilung damit nicht hervor.
BaFin sieht Verdacht auf unerlaubte Geschäfte
Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass über fintresor.online erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden, ohne dass hierfür die erforderliche BaFin-Erlaubnis vorliegt.
Die Behörde erinnert in ihrer Warnung daran, dass Unternehmen eine entsprechende Erlaubnis benötigen, wenn sie in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen beziehungsweise Zahlungsdienste anbieten.
Ob ein Unternehmen über eine Zulassung der BaFin verfügt, können Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen.
Wer steckt hinter fintresor.online?
Genau diese Frage bleibt nach der veröffentlichten Warnung offen.
Die BaFin bezeichnet die Betreiber der Website als unbekannt. Damit sollte insbesondere nicht allein aufgrund des auf einer Internetseite verwendeten Unternehmensnamens davon ausgegangen werden, dass tatsächlich eine entsprechend bezeichnete Gesellschaft hinter dem Angebot steht.
Der vorliegenden BaFin-Warnung lässt sich auch nicht entnehmen, wer die Domain registriert hat, von welchem Ort aus das Angebot betrieben wird oder welche natürlichen Personen dafür verantwortlich sind.
Ebenso enthält die Mitteilung keine Angaben darüber, ob bereits Verbraucher Geld überwiesen haben oder Schäden entstanden sind.
Was Verbraucher beachten sollten
Eine BaFin-Warnung wegen des Verdachts auf unerlaubte Finanzgeschäfte ist ein erheblicher Anlass, ein Angebot besonders sorgfältig zu prüfen.
Verbraucher sollten insbesondere nicht allein auf Firmennamen, professionell wirkende Internetauftritte, angebliche Unternehmensanschriften oder vermeintliche Berater vertrauen. Entscheidend ist bei erlaubnispflichtigen Finanzgeschäften unter anderem, ob der tatsächliche Anbieter über die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis verfügt.
Wer bereits Kontakt mit dem Angebot hatte, sollte Unterlagen, E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege sichern. Vor weiteren Zahlungen sollte geklärt werden, mit welchem Rechtsträger tatsächlich ein Vertrag bestehen soll und ob dieser für die angebotene Tätigkeit zugelassen ist.
Warnung bedeutet noch keine strafrechtliche Verurteilung
Auch bei einer deutlichen Warnung der Finanzaufsicht muss juristisch sauber unterschieden werden.
Die BaFin teilt mit, dass der Verdacht besteht, die unbekannten Betreiber von fintresor.online böten Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Damit ist nicht automatisch festgestellt, dass sich bestimmte Personen strafbar gemacht haben. Über eine strafrechtliche Verurteilung oder konkrete Ermittlungsverfahren enthält die vorliegende Mitteilung keine Angaben.
Die Veröffentlichung der BaFin stützt sich nach deren Angaben auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Für Verbraucher bleibt die wesentliche Botschaft eindeutig:
Die BaFin warnt vor den Angeboten unter fintresor.online. Nach Einschätzung der Behörde besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort erlaubnispflichtige Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.