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FINMA führt dpi-investment.com auf Warnliste – kein Handelsregistereintrag angegeben

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Verbraucher und Anleger, die mit dpi-investment.com in Kontakt stehen oder über die Internetseite angesprochen wurden, sollten den Warnlisteneintrag zum Anlass nehmen, die Identität ihres möglichen Vertragspartners und dessen regulatorischen Status sorgfältig zu überprüfen.

FINMA nennt Adresse in Genf

In ihrem Eintrag vom 30. September 2026 führt die FINMA folgende Angaben auf:

Als Name wird dpi-investment.com genannt. Unter der Anschrift findet sich Rue Henri-Mussard 17, 1208 Genève, Switzerland. Ein Sitz wird dagegen nicht angegeben.

Besonders relevant ist die Angabe zum Handelsregister. Dort vermerkt die FINMA ausdrücklich:

„Ohne HR-Eintrag“

Weitere Bemerkungen enthält der vorliegende Warnlisteneintrag nicht.

Was aus der FINMA-Warnung nicht hervorgeht

Für eine sachgerechte Einordnung ist ebenso wichtig, was die Veröffentlichung nicht mitteilt.

Aus dem vorliegenden Eintrag geht nicht hervor, welche Personen tatsächlich hinter dpi-investment.com stehen. Die FINMA nennt weder verantwortliche natürliche Personen noch eine im Handelsregister eingetragene Betreibergesellschaft.

Auch enthält die Veröffentlichung keine Angaben über mögliche Kundenschäden, konkrete Geldbeträge oder bereits erfolgte Zahlungen von Anlegern.

Ebenso wenig enthält der vorliegende Eintrag einen Hinweis darauf, dass Daten oder die Identität eines tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmens verwendet worden wären.

Eine solche Behauptung wäre auf Grundlage der veröffentlichten Informationen daher nicht gerechtfertigt.

Adresse allein belegt keine Unternehmensidentität

Verbraucher sollten beachten, dass die Nennung einer Schweizer Anschrift auf einer Internetseite oder in Geschäftsdokumenten für sich genommen nicht belegt, welche natürliche oder juristische Person tatsächlich hinter einem Angebot steht.

Gerade deshalb ist bei Finanz- und Investmentangeboten entscheidend, den tatsächlichen Vertragspartner festzustellen.

Interessenten sollten insbesondere darauf achten, welcher vollständige Unternehmensname in Verträgen genannt wird, ob eine Handelsregisternummer angegeben ist und an welche Gesellschaft Zahlungen geleistet werden sollen.

Auch Bankverbindungen, Empfängernamen und Kontaktdaten sollten vor einer Überweisung sorgfältig geprüft werden.

Bereits Kontakt mit dpi-investment.com?

Wer bereits mit dpi-investment.com kommuniziert hat, sollte die vorhandenen Unterlagen zunächst vollständig sichern.

Dazu können E-Mails, Chatverläufe, Vertragsunterlagen, Konto- und Zahlungsinformationen sowie Screenshots der Internetseite und eines möglicherweise vorhandenen Kundenbereichs gehören.

Auch Telefonnummern, Namen angeblicher Berater und Angaben zu Zahlungsempfängern können für eine spätere Klärung relevant sein.

Wer bereits Geld überwiesen hat und aufgrund des FINMA-Eintrags Zweifel an seinem Vertragspartner bekommt, kann sich außerdem zeitnah an seine Bank wenden und klären, welche Möglichkeiten hinsichtlich einer bereits ausgeführten Zahlung noch bestehen. Ob eine Rückholung möglich ist, hängt vom Zahlungsweg und vom jeweiligen Einzelfall ab.

Warnlisteneintrag nicht mit strafrechtlicher Verurteilung verwechseln

Der FINMA-Eintrag sollte ernst genommen, rechtlich aber korrekt eingeordnet werden.

Aus der Aufnahme in die Warnliste folgt für sich genommen keine strafrechtliche Verurteilung der hinter einer Internetseite stehenden Personen. Ebenso lässt sich allein aus dem vorliegenden Eintrag nicht ableiten, dass bereits ein Betrug nachgewiesen wurde.

Entsprechende weitergehende Vorwürfe enthält die hier zugrunde liegende FINMA-Veröffentlichung nicht.

Fest steht nach den veröffentlichten Angaben vielmehr:

Die FINMA führt dpi-investment.com seit dem 30. September 2026 auf ihrer Warnliste. Als Adresse wird Rue Henri-Mussard 17 in 1208 Genf genannt. Ein Sitz ist nicht angegeben und beim Handelsregister vermerkt die FINMA „Ohne HR-Eintrag“. Weitere Bemerkungen enthält der Eintrag nicht.

Für Verbraucher bedeutet das vor allem: Vor einer Investition oder Überweisung sollte zweifelsfrei geklärt werden, mit wem ein Vertrag tatsächlich geschlossen werden soll und welchen regulatorischen Status der betreffende Anbieter besitzt.

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