Über das Vermögen der BEMA Biogas GmbH mit Sitz in Müden (Aller) ist ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Insolvenzgericht Gifhorn hat unter dem Aktenzeichen 35 IN 243/26 am 28.09.2026 um 20:23 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für Außenstehende bedeutet das: Das Unternehmen bleibt zunächst rechtlich bestehen, aber die Verfügung über das Vermögen steht nicht mehr frei bei der Firma selbst, sondern nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche aus Dannenberg (Elbe) bestellt. Nach der Bekanntmachung müssen Schuldner der Gesellschaft, also etwa Geschäftspartner mit offenen Zahlungen an die Firma, nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten. Wer trotzdem an die Gesellschaft zahlt, obwohl der Beschluss etwas anderes verlangt, kann unter Umständen noch einmal in Anspruch genommen werden.
Womit sich die Firma nachweislich befasst
Aus Register- und Unternehmensangaben sowie weiteren öffentlich zugänglichen Hinweisen ergibt sich, dass die BEMA Biogas GmbH seit ihrer Eintragung im Jahr 2010 mit Biogas in Müden (Aller) verbunden ist. Der Unternehmenssitz ist in der Hauptstraße 15. Mehrere Einträge und Projektbeschreibungen deuten darauf hin, dass die Gesellschaft zwei Biogasanlagen am Standort Müden betreibt beziehungsweise betrieb und dabei auch mit einer Gasaufbereitung zu Biomethan befasst war. Für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist außerdem, dass die Firma im Bereich erneuerbare Energien tätig war. Der genaue heutige Betriebsumfang lässt sich aus den frei zugänglichen Quellen nicht vollständig und zweifelsfrei bestimmen.
Die Bezeichnung „Biogas“ im Firmennamen und die vorhandenen Projekt- und Registerhinweise sprechen klar dafür, dass es um die Erzeugung und Nutzung von Biogas aus organischem Material geht. Solche Anlagen vergären Biomasse, etwa Gülle, Pflanzenreste oder andere organische Stoffe, und erzeugen daraus Energie. Ob und in welchem Umfang die Gesellschaft aktuell noch selbst Anlagen betreibt, muss jedoch wegen der Insolvenzsituation und der teils nur indirekten Quellen vorsichtig formuliert werden.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die angeordnete vorläufige Verwaltung ist noch kein endgültiger Insolvenzeröffnungsbeschluss. Sie dient vor allem dazu, Vermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und mögliche Abflüsse zu verhindern. Die Firma darf daher nicht mehr ohne Weiteres über Geld, Maschinen oder andere Vermögenswerte verfügen. Auch laufende Zahlungen können kontrolliert werden.
Für Kunden kann das bedeuten, dass Lieferungen, Wartung, Einspeise- oder Dienstleistungsverträge verzögert werden oder vorübergehend unklar sind. Anleger oder Geldgeber müssen damit rechnen, dass Ansprüche zunächst nur im Insolvenzverfahren geprüft werden. Gläubiger sollten ihre Forderungen sorgfältig dokumentieren und keine vorschnellen Einzelabsprachen treffen, solange die vorläufige Verwaltung gilt.
Wichtig ist: Aus der Bekanntmachung folgt nicht automatisch, dass die Firma schon endgültig insolvent ist oder dass ein Fehlverhalten vorliegt. Sie zeigt aber, dass das Gericht Sicherungsmaßnahmen für nötig hält, um die Masse zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Rechnungen, Verträge und Schriftverkehr sofort sichern und nur noch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter beziehungsweise nach dessen Vorgaben kommunizieren. Wer Forderungen gegen die BEMA Biogas GmbH hat, sollte die Unterlagen geordnet bereithalten und Fristen im weiteren Verfahren genau beobachten. Wer selbst an die Firma zahlen soll, sollte vor einer Zahlung klären, ob diese nach dem Beschluss noch wirksam ist.