Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 28. September 2026 über das Erlöschen der Konzession der Raiffeisenbank Hollabrunn eGen informiert.
Hintergrund ist allerdings keine aufsichtsrechtliche Sanktion und auch kein Entzug der Bankkonzession wegen eines Fehlverhaltens. Die Konzession ist vielmehr im Zusammenhang mit einer Verschmelzung erloschen.
Aus zwei Banken wird eine
Die Raiffeisenbank Hollabrunn eGen wurde mit der Raiffeisenbank Stockerau eGen verschmolzen. Die daraus hervorgegangene Bank trägt nun den Namen Raiffeisenbank Stockerau-Hollabrunn eGen.
Die Verschmelzung wurde am 15. September 2026 in das Firmenbuch eingetragen. Mit dieser Eintragung erlosch die eigenständige Konzession der bisherigen Raiffeisenbank Hollabrunn eGen.
Einfach ausgedrückt: Die Raiffeisenbank Hollabrunn hat ihre Konzession nicht verloren, weil es Probleme mit der Finanzaufsicht gab. Sie besteht aufgrund der Verschmelzung nicht mehr als eigenständiges Kreditinstitut fort.
Was bedeutet das für Kunden?
Die Mitteilung der FMA ist daher nicht mit einer Warnung vor der Bank zu verwechseln. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine Hinweise auf eine Insolvenz oder auf unerlaubte Bankgeschäfte.
Das Bankgeschäft wird nach der Verschmelzung unter der Raiffeisenbank Stockerau-Hollabrunn eGen fortgeführt.
Für Kunden ist vor allem der neue rechtliche Rahmen wichtig: Ihr bisheriges Kreditinstitut ist Teil der verschmolzenen Bank geworden. Die FMA informiert mit ihrer Veröffentlichung über die damit verbundene Änderung der Konzession.
Die Meldung ist damit in erster Linie eine aufsichtsrechtliche Information über die Neuordnung zweier Raiffeisenbanken und keine Verbraucherwarnung.
Hier die FMA-Mitteilung:
Konzessionserlöschung Raiffeisenbank Hollabrunn eGen
- Konzessionsänderung
Die Konzession der Raiffeisenbank Hollabrunn eGen ist aufgrund der Eintragung der Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Stockerau eGen – nunmehr Raiffeisenbank Stockerau-Hollabrunn eGen – in das Firmenbuch am 15. September 2026 erloschen.