Vor dem Landgericht München I hat am Montag ein außergewöhnlicher Mordprozess begonnen. Angeklagt ist eine 59-jährige Frau, die als Domina beziehungsweise Sexarbeiterin tätig war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, einen 62 Jahre alten langjährigen Kunden aus Habgier und heimtückisch getötet zu haben. Die Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.
Nach Darstellung der Anklage kannte der Mann die Frau bereits seit rund 20 Jahren und nahm regelmäßig ihre Dienste in Anspruch. Im Laufe der Jahre soll zwischen beiden ein enges Vertrauensverhältnis entstanden sein.
Eine entscheidende Rolle in dem Verfahren spielt das Vermögen des Mannes. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft setzte er die Frau im Jahr 2021 als Alleinerbin ein. 2022 soll das Testament gemeinsam beim Nachlassgericht hinterlegt worden sein.
Dabei ging es offenbar um erhebliche Vermögenswerte. Zum Nachlass sollen unter anderem ein Grundstück mit Einfamilienhaus, eine Wohnung, mindestens 1,5 Kilogramm Gold sowie mehr als 133.000 Euro Bankguthaben gehört haben.
Streit um das Testament
Mitte 2025 soll es zwischen dem Mann und der Angeklagten zu einem Streit gekommen sein. Dabei habe der 62-Jährige angekündigt, sie wieder aus seinem Testament zu streichen.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin das mögliche Motiv für die spätere Tat. Nach ihrer Darstellung soll die Angeklagte befürchtet haben, ihren Anspruch auf das erhebliche Erbe zu verlieren.
Zwischen dem 17. und 18. Juni 2025 sollen sich beide im Haus des Mannes zu einer sogenannten „Session“ getroffen haben. Nach Darstellung der Anklage ging der 62-Jährige in den Keller, um zwei Flaschen Bier zu holen. Als er zurückkam, soll ihn die Angeklagte unvermittelt angegriffen haben.
Der Mann erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Schädelfraktur. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihm mit einem stumpfen Gegenstand sechs bis zwölf Mal gegen den Kopf geschlagen wurde.
Angeklagte erstattete selbst Vermisstenanzeige
Besonders ungewöhnlich ist das Geschehen nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt. Nach Auffassung der Ermittler soll die Frau zunächst vorgetäuscht haben, ihren Kunden telefonisch erreichen zu wollen.
Erst am 6. Juli 2025 – fast drei Wochen nach dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt – soll sie zum Wohnhaus des Mannes gegangen sein und Nachbarn nach seinem Verbleib gefragt haben. Dabei habe sie den Eindruck vermittelt, sich Sorgen um ihn zu machen.
Schließlich erstattete sie sogar selbst eine Vermisstenanzeige.
Einen Tag später entdeckte die Polizei die Leiche des 62-Jährigen in seinem Haus.
Angeklagte weist Mordvorwurf zurück
Zum Prozessauftakt bestritt die 59-Jährige die Vorwürfe. Nach Angaben eines Gerichtssprechers erklärte sie, mit dem Tod des Mannes nichts zu tun zu haben und ihn nicht getötet zu haben.
Ihre Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Landgericht begründete dies damit, dass bei der Vernehmung sehr persönliche Einzelheiten aus dem Privat- und Intimleben der Angeklagten sowie aus ihrer Tätigkeit als Sexarbeiterin zur Sprache kommen könnten.
Für das Verfahren sind mehr als 20 Verhandlungstage vorgesehen. Zahlreiche Zeugen sollen gehört werden, darunter Polizeibeamte sowie Personen aus dem privaten und beruflichen Umfeld der Angeklagten.
Ob sich der schwerwiegende Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigt, muss nun das Landgericht München I klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.