Dark Mode Light Mode

Deutschland: Deutschlandticket wird teurer, Streit um Smart Meter und neue Sicherheitsrückrufe

geralt (CC0), Pixabay

Deutschland verzeichnete zwischen dem 18. und 21. September 2025 besonders viele verbraucherrelevante Meldungen. Sie reichten von einer neuen Preiserhöhung beim Deutschlandticket über ein wichtiges Smart-Meter-Urteil und Probleme mit Selbstzahlerleistungen beim Arzt bis zu Paketlieferungen, Mogelpackungen und Produktrückrufen.

Deutschlandticket steigt 2026 auf 63 Euro

Eine Meldung mit Auswirkungen auf Millionen Fahrgäste kam am 18. September 2025: Die Verkehrsminister der Länder verständigten sich darauf, den Preis des Deutschlandtickets zum Jahresbeginn 2026 von damals 58 auf 63 Euro monatlich anzuheben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte den erneuten Preissprung und verlangte eine längerfristig verlässliche Finanzierung.

Für Abonnenten bedeutete die Entscheidung eine Verteuerung um fünf Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro pro Jahr. Die Meldung gehörte damit zu den finanziell breitenwirksamsten Verbrauchernachrichten dieses Zeitraums.

Gericht stoppt Smart-Meter-Preise von bis zu 884 Euro

Am 19. September machte der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Urteil des Landgerichts Halle vom 21. August 2025 öffentlich.

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Mitnetz Strom hatte Anfang 2025 für einen auf Kundenwunsch vorgenommenen Smart-Meter-Einbau bei Haushalten mit weniger als 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 883,86 Euro verlangt. Bei 3.000 bis 6.000 Kilowattstunden waren es 643,86 Euro.

Das Landgericht Halle hielt die beanstandeten Preise für unangemessen hoch. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bei einem solchen freiwilligen Einbau gesetzlich ein Betrag von bis zu 30 Euro als angemessen vermutet. Seit Februar 2025 galt eine neue Vermutungsregel von 100 Euro. Mitnetz hatte seinen Preis parallel auf 99,50 Euro abgesenkt.

Die Entscheidung war besonders relevant für Haushalte mit Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder dynamischem Stromtarif, für die ein intelligentes Messsystem wirtschaftlich interessant sein kann.

Die heutige Dokumentation des vzbv weist das Urteil inzwischen als rechtskräftig aus.

Patienten berichten über private Rechnungen für mögliche Kassenleistungen

Ein weiteres Thema mit unmittelbarer finanzieller Bedeutung veröffentlichte der vzbv am 19. September.

Bei einem Verbraucheraufruf zu Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, waren zwischen Ende Februar 2024 und Ende Juni 2025 mehr als 580 Rückmeldungen eingegangen. Verbraucher berichteten dabei unter anderem, für Untersuchungen selbst bezahlt zu haben, obwohl nach ihrer Darstellung medizinische Voraussetzungen für eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden.

Genannt wurden beispielsweise Vitamin-D-Bestimmungen bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder gynäkologische Ultraschalluntersuchungen bei Schmerzen beziehungsweise relevanten Vorbefunden. Die berichteten Eigenkosten bewegten sich teilweise im zwei- bis dreistelligen Bereich.

Wichtig ist die Einordnung: Die 580 Meldungen sind Verbraucherberichte aus einem Aufruf und keine repräsentative Erhebung über sämtliche Arztpraxen in Deutschland. Sie zeigen aber, weshalb Patienten vor Selbstzahlerleistungen klären sollten, ob unter ihrer konkreten medizinischen Situation möglicherweise ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Verbraucherzentrale verklagt Deutsche Post wegen Ersatzzustellung

Wer online bestellt, kennt das Problem: Das Paket ist laut Sendungsverfolgung bei einem „Nachbarn“ abgegeben worden – aber bei welchem?

Am 19. September teilte der vzbv mit, die Deutsche Post vor dem Oberlandesgericht Hamm verklagt zu haben. Beanstandet wurden die Geschäftsbedingungen für die sogenannte Ersatzzustellung von Paketen. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen I-13 UKl 9/25.

Aus Sicht des Verbraucherverbands war die Regelung zu unbestimmt. Die Klausel erlaubte unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustellung an Hausbewohner und Nachbarn, wenn angenommen werden konnte, dass diese zur Annahme berechtigt seien. Der vzbv verlangte mehr Klarheit darüber, wer tatsächlich als zulässiger Ersatzempfänger gelten kann.

Für die Einordnung entscheidend: Am 19. September war dies eine neu eingereichte Klage und noch kein Gerichtsurteil gegen die Deutsche Post.

Landgericht geht gegen Mogelpackung bei Kaufland vor

Ebenfalls mit Stand 19. September veröffentlichte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Ausgang eines Verfahrens gegen Kaufland.

Gegenstand war eine Lebensmittelverpackung, deren äußere Abmessungen nach Auffassung der Verbraucherzentrale einen größeren Inhalt erwarten ließen, als tatsächlich enthalten war. Das Landgericht Heilbronn gab der Unterlassungsklage mit Urteil vom 10. September 2025 statt. Das Verfahren wurde am 16. September beendet.

Die Entscheidung unterstreicht, dass nicht allein eine korrekte Gewichtsangabe entscheidend sein muss. Auch die konkrete Gestaltung und Größe einer Verpackung kann eine für das Kaufverhalten relevante Vorstellung über die enthaltene Menge erzeugen.

Rowenta-Akkusauger wegen möglicher Überhitzung

Am 18. September tauchten die kabellosen Rowenta-Staubsauger X-Force Flex 14.60 und X-Force Flex 15.60 in der Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf.

Hintergrund war ein Defekt bestimmter Akkus von Geräten, die vor Dezember 2024 hergestellt wurden. Nach Herstellerangaben waren in seltenen Fällen während der Nutzung thermische Zwischenfälle möglich. Besitzer betroffener Geräte sollten die Nutzung einstellen und prüfen, ob ihr Akku ausgetauscht werden muss.

Rückruf von Kettlebells wegen ionisierender Strahlung

Noch ungewöhnlicher war eine Sicherheitsmeldung vom 18. September. Action rief bestimmte 10-Kilogramm-Kettlebells des Herstellers Via Chassé zurück.

Bei einigen Produkten waren erhöhte Werte ionisierender Strahlung festgestellt worden. Laut Hersteller bestand keine akute Gefahr, regelmäßige längerfristige Nutzung könne jedoch ein gesundheitliches Risiko darstellen.

Betroffen waren Kettlebells mit der Action-Artikelnummer 3217083 beziehungsweise Hersteller-Artikelnummer 16018-01, die im Juli und August verkauft worden waren. Kunden sollten sie nicht mehr verwenden und konnten sie gegen Erstattung des Kaufpreises zu Action zurückbringen; ein Kassenbon war dafür nicht erforderlich.

Weitere Einträge in der deutschen Produktsicherheitsdatenbank

Die BAuA-Datenbank verzeichnete am 19. September außerdem bedruckte Damen-Clogs von KiK als gefährliches Produkt. Betroffen war die Charge Art. 1201473 P255043. Am selben Tag wurde außerdem eine Mehrfachsteckdosenleiste mit USB-Anschlüssen des Modells A66 (CX-U613-B) von Bolwins International in der Datenbank geführt.

Da die für die Recherche abrufbare Datenbankübersicht keine hinreichenden Einzelheiten zu den konkreten Gefahren dieser beiden Produkte enthielt, sollte darüber hinausgehende Information nicht aus den bloßen Einträgen abgeleitet werden.

Fazit

Zwischen dem 18. und 21. September 2025 trafen in Deutschland mehrere Themen unmittelbar den Geldbeutel: Das Deutschlandticket wurde für 2026 auf 63 Euro festgelegt, überhöhte Smart-Meter-Kosten gerieten vor Gericht unter Druck und Verbraucher berichteten über problematische Selbstzahlerforderungen in Arztpraxen.

Daneben waren die DHL-Klage und die Mogelpackungsentscheidung für den alltäglichen Konsumentenschutz relevant. Bei der Produktsicherheit stachen vor allem der Rowenta-Akkurückruf und die ungewöhnliche Strahlenwarnung für Kettlebells heraus.

Damit war Deutschland innerhalb des untersuchten Vier-Tage-Zeitraums von den drei Ländern dasjenige mit der größten Zahl breit relevanter neuer Verbrauchermeldungen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Kommunaler Windpark Westmecklenburg bleibt bilanziell überschuldet – schreibt aber 265.000 Euro Gewinn

Next Post

Bundesgericht zur Eigenbedarfskündigung: Später weggefallener Eigenbedarf macht Kündigung nicht automatisch unwirksam