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Warnliste Geldanlage: Stiftung Warentest warnt vor Risiken bei Unternehmensbeteiligungen

Verbraucherschutz | © geralt (CC0), Pixabay

Unternehmensbeteiligungen können attraktive Renditen versprechen, sind aber mit erheblichen Risiken verbunden. Anleger stellen ihr Kapital Unternehmen oder Projekten zur Verfügung und tragen damit regelmäßig auch einen Teil des wirtschaftlichen Risikos. Scheitert das Geschäftsmodell oder wird die Anlagegesellschaft insolvent, kann im schlimmsten Fall das gesamte eingesetzte Kapital verloren gehen.

Stiftung Warentest führt deshalb in ihrer „Warnliste Geldanlage“ eine eigene Rubrik für Unternehmensbeteiligungen. Nach dem hier vorliegenden Stand vom 10. September 2026 werden dort unter anderem Gesellschaften und Angebote aus dem Umfeld von 123 Invest, Alphawave, Cehatrol Technology, ThomasLloyd, AVG, IDS System und Sunbelt Dominicana aufgeführt.

Dabei ist eine juristisch wichtige Einordnung notwendig: Ein Eintrag auf der Warnliste ist weder eine behördliche Untersagung noch der Nachweis einer Straftat. Stiftung Warentest dokumentiert dort Anbieter und Angebote, über die sie aufgrund eigener Recherchen kritisch berichtet hat. Die jeweils genannten Gründe müssen deshalb getrennt betrachtet werden.

Unternehmensbeteiligungen können bis zum Totalverlust führen

Zu Unternehmensbeteiligungen gehören unterschiedliche Konstruktionen, beispielsweise stille Beteiligungen, geschlossene Fonds oder Alternative Investmentfonds.

Das eingesammelte Kapital kann unter anderem in Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder Projekte im Bereich erneuerbarer Energien investiert werden. Häufig werden dafür höhere Renditen in Aussicht gestellt als bei vergleichsweise risikoarmen Anlageformen.

Diese Renditechancen stehen jedoch einem höheren Risiko gegenüber. Viele Beteiligungen laufen über mehrere Jahre und können nicht ohne Weiteres vorzeitig gekündigt werden. Ein Verkauf am Zweitmarkt ist nicht immer möglich und kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein.

123 Invest: Ausgebliebene Zahlungen und Restrukturierung

Besonders aktuell ist die Kritik von Stiftung Warentest an der 123 Invest Gruppe aus Düsseldorf und mehreren dazugehörigen Gesellschaften.

Nach einem Stiftung Warentest vorliegenden Schreiben vom 3. Juli 2026 teilte die 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH einer Anlegerin mit, dass eine zum 30. Juni 2026 fällige Zinszahlung derzeit nicht wie vorgesehen erfolgen könne. Als Hintergrund sei eine notwendige Restrukturierung der Emittentin genannt worden.

Darüber hinaus sei nach Angaben einer Anlegerkanzlei auch die zum 30. Juni 2026 fällige Rückzahlung der Anleihe „123 Invest Performance IV“ ausgeblieben. Stiftung Warentest gibt an, auf eine eigene Anfrage keine Antwort erhalten zu haben.

Bereits 2025 hatte Stiftung Warentest kritisch über das Geschäftsmodell berichtet. Demnach wurde über Jahre mit Anleihen Kapital für ein digitales Handelssystem für professionelle Anleger eingeworben, während sich die Plattform weiterhin in der Entwicklung befunden habe. Kritisiert wurden außerdem fehlende Jahresabschlüsse verschiedener Gesellschaften sowie Interessenkonflikte innerhalb der Unternehmensstruktur.

Diese Angaben beschreiben die von Stiftung Warentest festgestellten Risiken. Ob und in welchem Umfang Anleger Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadenersatz haben, lässt sich daraus allein nicht ableiten und müsste im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Alphawave Finance: Hohe Anforderungen an die erzielbare Rendite

Auf der Warnliste befindet sich auch die Alphawave Finance GmbH aus Düsseldorf.

Die Gesellschaft wirbt nach Darstellung von Stiftung Warentest über Anleihen Geld für ein digitales Handelssystem ein. Stiftung Warentest hat dazu berechnet, dass das Handelssystem eine jährliche Rendite von ungefähr 60 Prozent erwirtschaften müsste, damit die versprochene Verzinsung der Anleihen finanziert werden könne.

Zudem fließe ein erheblicher Teil des eingeworbenen Geldes in Darlehen und Nebenkosten.

Ebenfalls aufgeführt wird die Alphawave GmbH, die zuvor als Quant Strategien Handelsgesellschaft mbH firmierte. Geschäftsführer Jan-Patrick Krüger hatte die Umbenennung gegenüber Stiftung Warentest unter anderem mit einer strategischen Neuausrichtung und einer Vereinheitlichung der Marke erklärt.

Cehatrol Technology eG: Insolvenzverfahren eröffnet

Bei der Cehatrol Technology eG aus Berlin besteht inzwischen ein gerichtliches Insolvenzverfahren.

Nach den Angaben von Stiftung Warentest eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg am 23. März 2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3616 IN 11869/25 geführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen bestellt.

Bereits zuvor hatte Stiftung Warentest das Angebot der Genossenschaft kritisch beurteilt. Cehatrol habe unter anderem mit Erträgen von zwölf Prozent jährlich für Genossenschaftsanteile des Programms „Invest 12–12“ sowie mit günstigeren Strom- und Gaspreisen für Mitglieder geworben.

Stiftung Warentest hatte darauf hingewiesen, dass Mitglieder im Insolvenzfall ihr eingesetztes Kapital verlieren können. Zudem seien Fragen zur Berechnung des Wertes der Genossenschaftsanteile nach Angaben der Verbraucherschützer nicht ausreichend beantwortet worden.

ThomasLloyd: Mehrere Gesellschaften in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Eine lange Reihe von Warnlisteneinträgen betrifft die ThomasLloyd-Gruppe.

Nach Angaben von Stiftung Warentest hat der Wirtschaftsprüfer bei der für Anleger wichtigen ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH den Prüfungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 versagt.

Stiftung Warentest berichtet außerdem über vorläufige Insolvenzverfahren bei mehreren Gesellschaften aus diesem Umfeld. Für die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH nennt die Warnliste unter anderem ein Verfahren beim Amtsgericht Lingen (Ems) mit dem Aktenzeichen 18 IN 36/26.

Hinzu kommen wirtschaftliche Probleme bei drei Biomassekraftwerken auf den Philippinen. Diese hätten für das Jahr 2024 hohe Verluste ausgewiesen. Nach Darstellung von Stiftung Warentest habe der dortige Wirtschaftsprüfer darauf hingewiesen, dass die Fortführung der Geschäfte nicht gesichert sei.

Die ThomasLloyd-Gruppe beschäftigt Stiftung Warentest bereits seit mehreren Jahren. Frühere Veröffentlichungen thematisierten unter anderem hohe Kosten, schwer nachvollziehbare Renditeprognosen, Wertverluste sowie die langfristige Bindung und das Totalverlustrisiko bestimmter Beteiligungen.

AVG Altersvorsorgegenossenschaft: Anklagen zugelassen – Unschuldsvermutung gilt

Auch die AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG aus Potsdam wird auf der Warnliste geführt.

Nach Angaben von Stiftung Warentest ließ das Landgericht Potsdam am 5. Dezember 2025 zwei Anklageschriften der Staatsanwaltschaft zu. Jeweils vier Personen werde Untreue vorgeworfen, in einer der Anklagen zusätzlich Betrug.

Dabei ist ausdrücklich festzuhalten: Die Zulassung einer Anklage bedeutet nicht, dass die Beschuldigten schuldig sind. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der AVG wies die Vorwürfe gegenüber Stiftung Warentest zurück und bezeichnete sie als „absurd und absolut widerlegt“. Nach seiner Darstellung seien die Vorgänge satzungs- und gesetzmäßig gewesen und vom zuständigen Prüfungsverband geprüft worden.

Finaux Ltd.: Kritik an einem Aktienangebot

Die Finaux Ltd. aus London wird im Zusammenhang mit Aktien der Schweizer Semis AG genannt.

Nach Darstellung von Stiftung Warentest sollen Mitarbeiter von ProFinch Verbraucher ohne vorherige Einwilligung angerufen und ihnen den Kauf dieser Aktien empfohlen haben. Als Verkäuferin sei die Finaux Ltd. genannt worden.

Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Finaux als Unternehmensberatung auftrete, während nach den ausgewerteten Registerangaben Hausmeister- und Gebäudedienstleistungen als Geschäftszweck genannt seien.

Der Aktienkaufvertrag enthalte außerdem eine Geheimhaltungsklausel und eine Haltefrist von 60 Tagen. Stiftung Warentest bewertet dies als zusätzliches Risiko. Finaux habe auf entsprechende Nachfragen nicht geantwortet.

IDS System AG widerspricht Darstellung eines öffentlichen Angebots

Bei der IDS System AG aus Berlin kritisiert Stiftung Warentest insbesondere die verfügbaren Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten.

Auf der Internetseite würden verschiedene Formen von Darlehen bis hin zu Aktien dargestellt. Bei einem partiarischen Darlehen werde darauf hingewiesen, dass sich auch private Investoren am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen könnten.

Stiftung Warentest hält die verfügbaren Informationen für zu knapp, um darauf eine fundierte Anlageentscheidung zu stützen. Nach Darstellung der Verbraucherschützer seien auch bestimmte formale Unterlagen, die bei öffentlichen Angeboten regelmäßig vorgeschrieben sein können, nicht vorhanden gewesen.

Die IDS System AG widersprach jedoch der Annahme eines entsprechenden öffentlichen Angebots und erklärte gegenüber Stiftung Warentest, es gebe kein öffentliches Beteiligungsangebot für Privatanleger an der IDS AG.

Sunbelt Dominicana: Zehn Prozent Zinsen für Ferienapartments

Auf der Warnliste steht außerdem die Sunbelt Dominicana Schweiz AG aus Bottighofen.

Nach Angaben von Stiftung Warentest werden Direktbeteiligungen ab 100.000 Schweizer Franken angeboten. Das Geld soll für den Bau von Ferienapartments in der Dominikanischen Republik verwendet werden. In Aussicht gestellt würden zehn Prozent Zinsen jährlich bis 2028.

Das Angebot werde als „grundbuchlich gesichert“ dargestellt und damit auch an sicherheitsorientierte Investoren adressiert.

Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass das Anlegerkapital nach dem Baukostenplan als Eigenkapital eingesetzt werde und zusätzlich Bankkredite hinzukämen. Bleiben die erwarteten Erlöse hinter den Planungen zurück, könnten daraus erhebliche Risiken für die Anleger entstehen.

Eine grundbuchliche Absicherung bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass ein Anleger sein eingesetztes Kapital unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung vollständig zurückerhält. Entscheidend sind insbesondere Rang, Umfang und konkrete rechtliche Ausgestaltung der jeweiligen Sicherheit.

Arena Finance: Stiftung Warentest spricht von Identitätsmissbrauch

Einen anders gelagerten Sachverhalt beschreibt Stiftung Warentest bei Arena Finance aus Chicago.

Über das Angebot seien vorbörsliche Aktien des britischen Finanzdienstleisters Revolut angeboten worden. Dabei habe Arena Finance behauptet, in der Schweiz registriert zu sein.

Der angeführte Registereintrag habe nach den Recherchen von Stiftung Warentest jedoch zu einem anderen Unternehmen gehört. Dieses habe erklärt, mit Arena Finance nichts zu tun zu haben.

Stiftung Warentest ordnet den Vorgang deshalb als Fall von Identitätsmissbrauch ein.

Warnliste richtig einordnen

Die aufgeführten Fälle zeigen sehr unterschiedliche Risikolagen. Bei einzelnen Unternehmen bestehen Zahlungsschwierigkeiten, bei anderen wurden Insolvenzverfahren eingeleitet oder eröffnet. In weiteren Fällen kritisiert Stiftung Warentest die Informationslage, Vertragsbedingungen oder die wirtschaftliche Plausibilität eines Angebots.

Diese Sachverhalte dürfen rechtlich nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Ein kritischer Warnlisteneintrag ist etwas anderes als eine Insolvenz. Eine Insolvenz ist wiederum kein Beweis für betrügerisches Verhalten. Und eine Anklage ist keine Verurteilung.

Für Anleger ist deshalb entscheidend, den jeweiligen Grund einer Warnung genau zu betrachten.

Gerade bei Unternehmensbeteiligungen sollte vor einer Investition geklärt werden, wohin das Kapital tatsächlich fließt, wie die versprochene Rendite erwirtschaftet werden soll, welche Kosten anfallen, wie lange das Geld gebunden ist und welche Sicherheiten tatsächlich bestehen.

Vor allem sollte eine Frage eindeutig beantwortet sein: Kann ich im schlimmsten Fall mein gesamtes eingesetztes Geld verlieren?

Bei vielen unternehmerischen Beteiligungsmodellen lautet die Antwort grundsätzlich: Dieses Risiko kann bestehen. Hohe Renditeversprechen sollten deshalb niemals isoliert betrachtet werden, sondern immer gemeinsam mit dem damit verbundenen Verlustrisiko.

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