Die private Altersvorsorge in Deutschland soll grundlegend umgebaut werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab dem 1. Januar 2027 neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte angeboten werden können. Kern der Reform ist ein neues Altersvorsorgedepot, mit dem Sparer stärker als bisher am Kapitalmarkt investieren können. Gleichzeitig soll die Förderung einfacher werden und insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen.
Das Bundesfinanzministerium spricht von einem Neustart der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente soll in ihrer bisherigen Form nicht fortgeführt werden. Bestehende Riester-Verträge müssen deshalb jedoch nicht gekündigt werden. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, ist Bestandsschutz vorgesehen. Sie können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Altersvorsorgedepot soll höhere Renditen ermöglichen
Eine der größten Veränderungen betrifft die bisherige Beitragsgarantie. Künftig soll es ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben, bei dem vollständig auf Garantien verzichtet werden kann. Dadurch können die Beiträge beispielsweise in Fonds und ETFs investiert werden.
Der Verzicht auf eine Garantie bedeutet höhere Renditechancen, gleichzeitig tragen die Sparer jedoch auch ein größeres Kapitalmarktrisiko. Wer mehr Sicherheit möchte, soll weiterhin Garantieprodukte wählen können. Dabei können 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert werden.
Das Altersvorsorgedepot unterscheidet sich damit deutlich von der bisherigen Riester-Welt. Während Garantievorgaben die Anbieter bislang zu einer vergleichsweise vorsichtigen Kapitalanlage zwangen, soll künftig ein größerer Anteil des Geldes langfristig am Kapitalmarkt investiert werden können.
Staat zahlt künftig abhängig vom eigenen Sparbeitrag
Auch die staatliche Förderung soll grundlegend geändert werden. Die bisherige starre Riester-Grundzulage von 175 Euro soll abgeschafft und durch eine unmittelbar vom eigenen Sparbeitrag abhängige Förderung ersetzt werden.
Nach den derzeit vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Informationen soll es für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr für jeden selbst eingezahlten Euro 50 Cent staatliche Grundzulage geben. Das entspricht maximal 180 Euro Förderung.
Für die darüber hinaus eingezahlten Beträge bis zu einem gesamten Eigenbeitrag von 1.800 Euro soll der Staat weitere 25 Cent je eingezahltem Euro zuschießen. Damit kann die Grundzulage insgesamt bis zu 540 Euro jährlich erreichen.
Wer die maximale Grundzulage ausschöpfen möchte, müsste somit 1.800 Euro im Jahr beziehungsweise durchschnittlich 150 Euro im Monat selbst einzahlen.
Gerade bei kleineren Sparbeträgen ist die Förderquote damit vergleichsweise hoch. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro jährlich, also zehn Euro monatlich.
Familien erhalten zusätzlich bis zu 300 Euro je Kind
Besonders interessant ist die geplante Förderung für Familien. Für jedes förderberechtigte Kind soll ein Elternteil zusätzlich für jeden selbst eingezahlten Euro einen Euro Kinderzulage erhalten.
Die Kinderzulage ist auf 300 Euro pro Kind und Jahr begrenzt. Wer beispielsweise 300 Euro jährlich selbst einzahlt und Anspruch auf die Kinderzulage für ein Kind besitzt, kann somit zusätzlich bis zu 300 Euro für dieses Kind erhalten.
Die bisherige Unterscheidung nach dem Geburtsjahr des Kindes soll entfallen. Nach dem neuen System können unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 300 Euro Kinderzulage gezahlt werden.
200 Euro zusätzlich für junge Sparer
Auch Berufseinsteiger sollen einen besonderen Anreiz erhalten. Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt und die Voraussetzungen erfüllt, soll einmalig einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Damit setzt die Bundesregierung bewusst darauf, dass junge Menschen möglichst früh mit der Altersvorsorge beginnen. Gerade bei langfristigen Anlagen kann ein früher Beginn wegen des Zinseszinseffekts einen erheblichen Einfluss auf das später vorhandene Kapital haben.
Auch Selbstständige sollen stärker einbezogen werden
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Kreis der Förderberechtigten. Die staatliche Förderung soll nicht mehr so stark wie bisher an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt sein.
Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen künftig grundsätzlich auch bestimmte selbstständig Erwerbstätige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein. Damit würde die neue private Altersvorsorge einen deutlich größeren Personenkreis erreichen als die bisherige Riester-Förderung.
Steuerliche Förderung bleibt bestehen
Neben den Zulagen bleibt der steuerliche Sonderausgabenabzug erhalten. Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro zuzüglich der jeweiligen Zulagen können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Das Finanzamt soll weiterhin über eine sogenannte Günstigerprüfung feststellen, ob der Steuerpflichtige durch den Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Steuervorteil erhält.
Kapitalerträge und Wertsteigerungen innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrages werden während der Ansparphase nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst im Alter bei der Auszahlung.
Sparer sollen zwischen Rente und Auszahlungsplan wählen können
Mehr Freiheit ist auch für die spätere Auszahlung vorgesehen. Bislang war die lebenslange Verrentung ein wesentliches Merkmal der Riester-Rente. Das neue System soll flexibler werden.
Sparer sollen zu Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen können. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen.
Bei einem solchen Auszahlungsplan kann noch vorhandenes Kapital grundsätzlich vererbt werden. Allerdings besteht ein entscheidender Unterschied zur lebenslangen Rente: Ist das Kapital nach Ablauf des Auszahlungsplans vollständig verbraucht, erfolgen anschließend keine weiteren Zahlungen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Riester-Sparer müssen wegen der Reform nicht überstürzt handeln. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich nach den bisherigen Regeln weitergeführt werden.
Daneben soll es die Möglichkeit geben, bei einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue steuerliche Förderung zu wechseln. Ebenso ist ein Wechsel aus einem alten Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag vorgesehen, ohne dass allein deshalb die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Allerdings können bei einem solchen Wechsel Kosten entstehen.
Ob ein Wechsel tatsächlich günstiger ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die bisherigen Vertragskosten, vorhandene Garantien, die bisherige Förderung, die Restlaufzeit und die persönlichen Anlageziele.
Die Riester-Nachfolge wird kapitalmarktorientierter
Die Reform bedeutet einen deutlichen Kurswechsel bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Statt möglichst umfassender Garantien rücken Renditechancen, Fonds und ETFs stärker in den Mittelpunkt. Gleichzeitig soll die staatliche Förderung unmittelbar davon abhängen, wie viel ein Sparer selbst einzahlt.
Damit versucht die Bundesregierung, mehrere Schwächen der Riester-Rente gleichzeitig zu beseitigen: komplizierte Förderregeln, teilweise hohe Kosten, geringe Flexibilität und durch die Garantievorgaben eingeschränkte Renditechancen.
Allerdings bedeutet eine stärkere Kapitalmarktorientierung auch, dass sich Sparer intensiver mit Chancen und Risiken beschäftigen müssen. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann langfristig höhere Erträge ermöglichen, schützt aber nicht davor, dass der Depotwert zeitweise oder auch zum ungünstigen Zeitpunkt deutlich sinkt.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen nach den derzeitigen Planungen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können.