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Agententätigkeit für Russland: Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt Ukrainer zu Haftstrafe

succo (CC0), Pixabay

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen jungen Ukrainer wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zwei weitere ukrainische Angeklagte wurden freigesprochen.

Nach den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft sollen die Männer im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes an der Vorbereitung von Brandanschlägen in Deutschland beteiligt gewesen sein. Ziel waren demnach Transportwege eines Paketdienstleisters.

Pakete mit GPS-Sendern verschickt

Nach Darstellung der Anklage sollten zunächst die Transportwege und Abläufe des Paketdienstes ausgeforscht werden. Dazu sollen im März 2025 zwei Pakete mit GPS-Trackern über einen ukrainischen Postdienst verschickt worden sein.

Mit den Sendern sollte offenbar festgestellt werden, welche Wege Pakete nehmen und wie sie innerhalb der Logistiksysteme transportiert werden.

In einem weiteren Schritt sollten nach dem Plan der Auftraggeber Pakete mit Brandsätzen verschickt werden. Diese sollten sich während des Transports entzünden. Zu tatsächlichen Brandanschlägen kam es in diesem Fall jedoch nicht, weil die Verdächtigen bereits während der Vorbereitungen aufflogen.

Drei Ukrainer standen vor Gericht

Angeklagt waren drei Ukrainer im Alter von 22, 25 und 30 Jahren. Sie waren im Mai 2025 in Köln, Konstanz sowie im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. In ihren Plädoyers verlangte sie für die drei Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten. Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche beantragt.

Das Gericht verurteilte schließlich einen der Männer zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.

Verdacht auf russische Sabotageaktionen

Der Prozess ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil deutsche Sicherheitsbehörden seit längerer Zeit mögliche russische Sabotageaktionen gegen die Infrastruktur in Deutschland untersuchen.

Besondere Aufmerksamkeit erregte bereits 2024 ein Brand in einem Luftfrachtpaket in einem DHL-Logistikzentrum in Leipzig. Sicherheitskreise vermuteten einen russischen Hintergrund. Anfang August 2026 wurde zudem am Flughafen Leipzig in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und einem Zünder ausgestattete Drohne entdeckt. In diesem Fall ermittelt die Bundesanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.

Das Urteil aus Stuttgart zeigt damit erneut, wie ernst deutsche Ermittlungsbehörden den Verdacht nehmen, dass ausländische Nachrichtendienste Personen für Spionage, Sabotage oder die Vorbereitung von Anschlägen in Deutschland einsetzen.

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