Ein Platz im Pflegeheim wird für immer mehr Menschen zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Denn wer glaubt, dass die Pflegeversicherung sämtliche Kosten übernimmt, erlebt häufig eine böse Überraschung. Bewohner müssen einen erheblichen Teil der Heimkosten aus eigener Tasche bezahlen – und diese Kosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Die Rechnung eines Pflegeheims besteht dabei nicht nur aus den eigentlichen Pflegekosten. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten des Heims, mögliche Ausbildungskosten und zusätzliche Leistungen.
Was die Pflegeversicherung übernimmt
Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten der vollstationären Pflege. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Im Jahr 2026 gelten laut dem MDR folgende monatliche Leistungen:
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten im Heim einen Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Damit ist die Rechnung allerdings längst nicht bezahlt. Unterkunft, Essen und weitere Kosten müssen grundsätzlich von den Bewohnern selbst getragen werden.
Essen, Zimmer und Gebäude kosten zusätzlich
Allein für Unterkunft und Verpflegung können erhebliche Beträge zusammenkommen. Nach den im MDR genannten Zahlen gibt es zudem große regionale Unterschiede: Die Kosten können von etwas mehr als 850 Euro monatlich in Sachsen-Anhalt bis zu mehr als 1.300 Euro, vor allem in westlichen Bundesländern, reichen. Darin stecken beispielsweise auch anteilige Kosten für Reinigung und Müllentsorgung.
Dazu kommen die sogenannten Investitionskosten. Damit werden unter anderem Ausgaben für Bau, Kauf oder Miete sowie die Instandhaltung der Gebäude finanziert. Auch hier unterscheiden sich die Bundesländer deutlich. Im Durchschnitt werden laut MDR beispielsweise 654 Euro in Nordrhein-Westfalen und 345 Euro in Sachsen-Anhalt angesetzt.
Auch Ausbildungskosten können auf der Rechnung auftauchen. Der durchschnittliche Betrag ist laut dem Bericht inzwischen auf 150 Euro gestiegen. Je nach Bundesland kann die Belastung allerdings erheblich abweichen.
Je länger man im Heim lebt, desto höher der Zuschuss
Um Bewohner bei den Eigenanteilen zu entlasten, gibt es zusätzlich einen Leistungszuschlag der Pflegeversicherung. Er steigt mit der Aufenthaltsdauer.
Im ersten Jahr werden 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des entsprechenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteils bezuschusst.
Das bedeutet allerdings nicht, dass nach vier Jahren nur noch ein Viertel der gesamten Heimrechnung selbst bezahlt werden muss. Der Zuschuss bezieht sich auf den entsprechenden Eigenanteil an den Pflegekosten – andere Bestandteile der Heimrechnung bleiben bestehen.
Was passiert, wenn die Rente nicht reicht?
Besonders schwierig wird es für Menschen, deren Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die verbleibenden Kosten zu bezahlen.
Dann kann der Sozialhilfeträger einspringen. Die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Zuvor wird allerdings geprüft, welches Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Nach den für 2026 genannten Zahlen bleibt Alleinstehenden ein Schonvermögen von 10.000 Euro, Ehepaaren 20.000 Euro. Zusätzlich bleibt Pflegebedürftigen ein monatlicher Barbetrag von 152,01 Euro.
Müssen die Kinder für ihre Eltern zahlen?
Diese Frage bereitet vielen Familien Sorgen. Grundsätzlich prüft das Sozialamt auch, ob erwachsene Kinder unterhaltspflichtig sein könnten.
Entscheidend ist jedoch eine wichtige Einkommensgrenze: Seit 2020 greift der sogenannte Elternunterhalt grundsätzlich erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro. Wer darunter liegt, muss sich nach der im Bericht beschriebenen derzeitigen Regelung normalerweise nicht an den Pflegeheimkosten seiner Eltern beteiligen. Auch das Vermögen der Angehörigen und das Einkommen ihrer Partner werden bei einem Einkommen unterhalb dieser Grenze bislang nicht herangezogen.
Pflege wird zum finanziellen Kraftakt
Die Entwicklung zeigt, warum das Thema immer mehr Familien betrifft. Nach Angaben des MDR sind insbesondere die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile seit Jahren gestiegen. Innerhalb eines Jahres hätten sich die Heimkosten zuletzt um mehr als zehn Prozent verteuert.
Wer einen Pflegeheimplatz sucht, sollte deshalb nicht nur auf die eigentlichen Pflegekosten schauen. Entscheidend ist die gesamte monatliche Rechnung – inklusive Unterkunft, Verpflegung, Investitions- und Ausbildungskosten.
Denn selbst wenn die Pflegeversicherung einen erheblichen Teil übernimmt, kann am Ende jeden Monat eine hohe Summe übrig bleiben. Und wenn Rente und Ersparnisse dafür nicht ausreichen, wird aus der Frage nach einem geeigneten Pflegeplatz schnell auch eine Frage danach, wer die Rechnung am Ende bezahlen kann.