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BaFin warnt vor Plattformreihe mit identischen Handelsangeboten
BaFin warnt vor onlinesparen.expert, onlinesparenglobal.com und ai-wallet.org – Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte und Identitätsdiebstahl
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BaFin warnt vor onlinesparen.expert, onlinesparenglobal.com und ai-wallet.org – Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte und Identitätsdiebstahl

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung zu den Internetseiten onlinesparen.expert, onlinesparenglobal.com und ai-wallet.org veröffentlicht. Ebenfalls von der Warnung erfasst werden Angebote unter der Bezeichnung TradiasWallet.

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten. Betroffen sind insbesondere Festgeldanlagen sowie Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen, für die in Deutschland eine Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin erforderlich ist.

Besonders gravierend ist der Hinweis der Behörde, dass die angebotenen Produkte nicht von der Tradias GmbH stammen. Nach Angaben der BaFin missbrauchen die Betreiber den Namen des Unternehmens, um den Eindruck eines seriösen und vertrauenswürdigen Anbieters zu erwecken. Die Finanzaufsicht geht daher von einem Identitätsdiebstahl aus.

Die BaFin warnt Verbraucher ausdrücklich davor, sich von professionell gestalteten Internetseiten oder vermeintlich attraktiven Festgeld- und Kryptoangeboten täuschen zu lassen. Gerade bei hohen Renditeversprechen oder Zeitdruck sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen und keine Zahlungen leisten, ohne den Anbieter sorgfältig geprüft zu haben.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin anbieten. Fehlt eine solche Zulassung, besteht ein erhebliches Risiko für Anleger.

Ob ein Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis verfügt, kann jederzeit über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Veröffentlichung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) und soll Verbraucher vor möglicherweise unerlaubten Finanz- und Kryptodienstleistungen sowie vor Fällen des Identitätsdiebstahls schützen.

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