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Krankenkassenreform beschlossen: Auf Millionen Versicherte kommen höhere Kosten und weniger Leistungen zu

geralt (CC0), Pixabay

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen hat der Bundestag die umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Auch der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist der Weg für eines der größten Sparpakete im deutschen Gesundheitswesen der vergangenen Jahre frei.

Die Bundesregierung begründet die Reform mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen. Ohne Gegenmaßnahmen drohten nach ihrer Einschätzung deutlich steigende Beiträge für Millionen Versicherte.

Medikamente werden teurer

Eine der spürbarsten Änderungen betrifft die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Die bisherige Mindestzuzahlung steigt von 5 Euro auf 7,50 Euro. Gleichzeitig erhöht sich die Obergrenze der Eigenbeteiligung von bislang 10 Euro auf 15 Euro pro Medikament.

Für viele chronisch kranke Menschen oder Patienten mit regelmäßigem Medikamentenbedarf könnten dadurch die jährlichen Gesundheitskosten steigen.

Familienversicherung wird eingeschränkt

Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird künftig deutlich eingeschränkt.

Beitragsfrei mitversichert bleiben weiterhin:

  • Kinder,
  • Eltern von Kindern unter zwölf Jahren,
  • Eltern von Kindern mit Behinderung,
  • pflegende Angehörige,
  • Erwerbsgeminderte,
  • sowie Menschen oberhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Für andere Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird ab 2028 ein zusätzlicher Beitragsaufschlag von 2,5 Prozent fällig.

Hautkrebs-Screening entfällt

Eine weitere Änderung betrifft die Krebsfrüherkennung.

Das bislang für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren vorgesehene kostenlose Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre wird künftig grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen.

Ausnahmen gelten lediglich für Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko.

Die Bundesregierung verweist auf wissenschaftliche Bewertungen, wonach bislang kein eindeutiger Nachweis erbracht worden sei, dass das flächendeckende Screening die Zahl der Erkrankungen oder Todesfälle nachhaltig senkt.

Homöopathie wird nicht mehr bezahlt

Künftig übernehmen gesetzliche Krankenkassen außerdem keine Kosten mehr für homöopathische Arzneimittel.

Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass für deren Wirksamkeit keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege vorliegen.

Weniger Zuschuss beim Zahnersatz

Auch Patienten mit Zahnproblemen müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.

Die Festzuschüsse der Krankenkassen für Kronen, Brücken oder Zahnprothesen sinken von bisher 60 Prozent auf 50 Prozent der Behandlungskosten.

Die bestehenden Härtefallregelungen bleiben allerdings bestehen.

Zweitmeinung vor bestimmten Operationen

Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, sollen Krankenkassen bestimmte Operationen künftig erst nach einer ärztlichen Zweitmeinung bezahlen.

Betroffen sind unter anderem:

  • künstliche Knie- und Hüftgelenke,
  • Eingriffe an der Wirbelsäule,
  • Schulteroperationen,
  • Gallenblasenentfernungen,
  • sowie Gebärmutteroperationen.

Nach Auffassung des Gesundheitsministeriums soll dadurch die Zahl medizinisch nicht zwingend notwendiger Operationen reduziert werden.

Höhere Beiträge für Gutverdiener

Auch Besserverdienende werden künftig stärker belastet.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 um 300 Euro. Dadurch wird ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig, was insbesondere Arbeitnehmer mit hohen Gehältern betrifft.

Krankenkassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr ankündigen

Für Verbraucher besonders kritisch ist eine weitere Änderung.

Krankenkassen sind künftig nicht mehr verpflichtet, ihre Mitglieder aktiv über steigende Zusatzbeiträge zu informieren.

Zwar bleibt das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bestehen, Verbraucherschützer befürchten jedoch, dass viele Versicherte Beitragserhöhungen erst verspätet bemerken und dadurch einen möglichen Kassenwechsel verpassen.

Teilweise Rückkehr während längerer Krankheiten

Neu eingeführt wird außerdem eine Teilkrankschreibung.

Beschäftigte können künftig – sofern Arbeitgeber und behandelnde Ärzte zustimmen – während längerer Erkrankungen teilweise weiterarbeiten.

Dabei sind Arbeitszeitmodelle mit 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit vorgesehen. Ziel ist eine schrittweise Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Massive Kritik an der Reform

Die Reform bleibt politisch hoch umstritten.

Mehrere SPD-geführte Bundesländer hatten versucht, das Gesetz noch zu stoppen. Auch Grüne und Linke kritisierten das Verfahren und scheiterten mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.

Darüber hinaus warnen zahlreiche Sozialverbände, Ärzteorganisationen und Verbraucherschützer vor Leistungskürzungen und zusätzlichen finanziellen Belastungen für gesetzlich Versicherte.

Sparen gegen steigende Beiträge

Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung vor allem ein Ziel: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen finanziell stabilisiert und ein weiterer Anstieg der Beitragssätze verhindert werden.

Für Millionen Versicherte bedeutet das Gesetz jedoch spürbare Veränderungen. Höhere Eigenbeteiligungen, geringere Leistungen und neue Regeln bei der Familienversicherung dürften viele Bürger bereits ab 1. Januar 2027 unmittelbar im Alltag zu spüren bekommen.

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