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Was ist die Mütterrente? Anerkennung von Kindererziehung in der gesetzlichen Rente einfach erklärt

Surprising_Media (CC0), Pixabay

Die sogenannte Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern ein Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurde eingeführt, um die Erziehungsleistung von Eltern stärker bei der späteren Altersrente zu berücksichtigen.

Der Hintergrund: Viele Mütter – und teilweise auch Väter – haben ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung eingeschränkt oder zeitweise ganz aufgegeben. Dadurch konnten sie weniger Rentenbeiträge einzahlen und hätten im Alter oft niedrigere Rentenansprüche. Die Mütterrente soll diesen Nachteil zumindest teilweise ausgleichen.

Wer erhält die Mütterrente?

Trotz ihres Namens profitieren nicht nur Mütter von der Regelung. Grundsätzlich können alle Personen die zusätzlichen Rentenansprüche erhalten, die ein Kind überwiegend erzogen haben. In den meisten Fällen sind das Mütter, weshalb sich der Begriff „Mütterrente“ etabliert hat.

Die zusätzlichen Rentenansprüche werden automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, wenn die Kindererziehungszeiten anerkannt sind.

Wie funktioniert die Mütterrente?

Für die Erziehung eines Kindes schreibt die Deutsche Rentenversicherung dem erziehenden Elternteil sogenannte Kindererziehungszeiten gut. Diese Zeiten werden so behandelt, als hätte die betreffende Person währenddessen Rentenbeiträge gezahlt.

Dadurch entstehen zusätzliche Rentenpunkte, die später die monatliche Altersrente erhöhen.

Derzeit gilt:

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.
  • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.

Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht dabei ungefähr einem Rentenpunkt.

Wie viel Geld bringt die Mütterrente?

Der aktuelle Wert eines Rentenpunktes liegt bei rund 41 Euro brutto pro Monat.

Für ein vor 1992 geborenes Kind ergeben sich derzeit etwa 2,5 Rentenpunkte. Das entspricht einer monatlichen Rentenerhöhung von über 100 Euro brutto.

Für ein nach 1992 geborenes Kind werden etwa 3 Rentenpunkte angerechnet, was aktuell rund 123 Euro monatlicher Bruttorente entspricht.

Bei mehreren Kindern summieren sich die Ansprüche entsprechend.

Was ist die geplante Mütterrente III?

Ab 2027 soll die sogenannte Mütterrente III eingeführt werden. Sie sieht vor, dass für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden.

Davon würden insbesondere Eltern profitieren, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für jedes dieser Kinder käme ein weiterer halber Rentenpunkt hinzu.

Beim heutigen Rentenwert würde dies einen Zuschlag von etwas mehr als 20 Euro brutto pro Monat und Kind bedeuten.

Warum ist die Mütterrente umstritten?

Befürworter sehen in der Mütterrente eine wichtige Anerkennung der Lebensleistung von Eltern, insbesondere von Frauen, die wegen der Kindererziehung häufig berufliche Nachteile in Kauf genommen haben.

Kritiker bemängeln dagegen die hohen Kosten. Die geplante Mütterrente III könnte den Staat jedes Jahr mehrere Milliarden Euro kosten. Zudem weisen Rentenexperten darauf hin, dass das Rentensystem wegen des demografischen Wandels ohnehin stark belastet ist.

Fazit

Die Mütterrente ist ein Zuschlag innerhalb der gesetzlichen Rente, der Kindererziehungszeiten honoriert. Sie soll Eltern finanziell dafür entschädigen, dass sie während der Erziehung ihrer Kinder oft weniger arbeiten und dadurch geringere Rentenansprüche erwerben konnten. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet sie heute bereits eine spürbare Erhöhung der monatlichen Altersbezüge und bleibt deshalb ein wichtiger Bestandteil der rentenpolitischen Debatte in Deutschland.

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