Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat einschneidende Maßnahmen gegen die TGI AG aus Vaduz verhängt. Nach Auffassung der Aufsicht betreibt das Unternehmen unerlaubt das Einlagengeschäft.
Sofortiger Vertriebsstopp angeordnet
Mit Verfügung vom 26. Mai 2026 ordnete die FMA die sofortige Einstellung des Vertriebs und des öffentlichen Angebots mehrerer Produkte an. Betroffen sind:
- „Customer Basic 2 %“,
- „Sales Premium“,
- sowie „Sofortrabatt“.
Nach Einschätzung der Aufsicht nimmt die TGI AG mit diesen Angeboten fremde Gelder als Einlagen entgegen, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen.
Vier Monate Frist für Rückabwicklung
Zusätzlich untersagte die FMA der Gesellschaft, die im Rahmen dieser Produkte angenommenen Kundengelder weiterhin zu halten. Die TGI AG muss die entsprechenden Einlagen innerhalb von vier Monaten nach Zustellung der Verfügung abwickeln.
Die Maßnahme ist bereits sofort vollziehbar, auch wenn sie derzeit noch nicht rechtskräftig ist.
Keine Zulassung der FMA
Die FMA stellt ausdrücklich klar, dass die TGI AG:
- über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung verfügt,
- nicht registriert ist,
- und keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen in Liechtenstein erbringen darf.
Bereits am 22. April 2026 hatte die Behörde vor dem Unternehmen gewarnt.
Warum das Einlagengeschäft streng reguliert ist
Das Einlagengeschäft zählt zu den besonders sensiblen Bereichen des Finanzmarktes. Wer Gelder von Kunden entgegennimmt und Rückzahlungen oder Verzinsungen verspricht, benötigt dafür regelmäßig eine Bank- oder Finanzbewilligung.
Der Hintergrund:
- Schutz der Kundengelder,
- Sicherstellung ausreichender Eigenmittel,
- sowie laufende Aufsicht über die Geschäftstätigkeit.
Ohne diese Kontrolle bestehen erhebliche Risiken für Anleger.
Auffällige Struktur der Angebote
Die Produktnamen der TGI AG deuten auf typische Marketingmodelle hin, bei denen:
- Rabatte,
- Bonusmodelle,
- oder feste Renditeversprechen
mit der Überlassung von Geld kombiniert werden. Solche Konstruktionen geraten regelmäßig in den Fokus der Aufsicht, wenn sie wirtschaftlich einem Einlagengeschäft ähneln.
Fazit
Mit der Verfügung gegen die TGI AG setzt die FMA ein deutliches Signal gegen nicht genehmigte Finanzangebote. Der Fall zeigt, dass auch vermeintliche Rabatt- oder Vorteilsmodelle als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft eingestuft werden können, wenn Kundengelder entgegengenommen und Rückzahlungen versprochen werden.