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Vorläufige Insolvenzverwaltung über BeWeKo-Zentrum angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des BeWeKo-Zentrum hat das Amtsgericht Aachen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Nach dem Beschluss vom 26. Mai 2026 wurde Rechtsanwältin Martina Nießen aus Aachen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen über das Vermögen des Schuldners sind seitdem nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zudem untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Darüber hinaus wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Schuldner des Unternehmens wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.

Aktenzeichen: 91 IN 120/26:

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