Der Streit um digitale Rabatte im Einzelhandel geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Der Discounter Penny darf weiterhin Preisnachlässe anbieten, die ausschließlich über seine App verfügbar sind.
Keine Diskriminierung durch App-Zwang
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass solche Angebote bestimmte Kundengruppen benachteiligen könnten – etwa ältere Menschen oder Personen ohne Smartphone.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Es sah keine ausreichenden Belege dafür, dass eine unzulässige Diskriminierung vorliegt. Damit bleibt das Modell der App-exklusiven Rabatte vorerst erlaubt.
Der konkrete Fall
Auslöser war ein stark rabattierter Fruchtjoghurt, der mit bis zu 52 Prozent Preisnachlass beworben wurde – allerdings nur für registrierte App-Nutzer. Für Kunden ohne App blieb der reguläre Preis bestehen.
Verbraucherschützer prüfen nächsten Schritt
Trotz der Niederlage will der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht aufgeben. Eine Revision wurde zugelassen, sodass nun möglicherweise der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden könnte.
Es ist bereits die zweite juristische Niederlage für die Verbraucherschützer. Erst kürzlich scheiterte eine ähnliche Klage gegen einen weiteren Discounter.
Rabatt-Apps: Beliebt, aber begrenzter Nutzen
Für Händler sind Apps ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung. Nutzer geben im Gegenzug oft Daten über ihr Kaufverhalten preis.
Zwar nutzen laut Studien über 90 Prozent der Verbraucher solche Bonus-Apps, doch der tatsächliche Spareffekt ist überraschend gering. Im Schnitt liegt die Ersparnis nur bei etwa einem Prozent.
Kritischer Blick: Zwei-Klassen-Kunden?
Das Urteil wirft dennoch grundsätzliche Fragen auf. Kritiker sehen die Gefahr, dass sich ein Zwei-Klassen-System etabliert:
- digitale Kunden mit Zugang zu Rabatten
- analoge Kunden ohne Preisvorteile
Auch der zunehmende Datenhunger der Unternehmen bleibt ein sensibles Thema.
Fazit
Das Urteil stärkt die Position des Handels und bestätigt den Trend zur Digitalisierung im Einzelhandel. Gleichzeitig bleibt die Debatte über Fairness und Datenschutz bestehen.
Ob der Bundesgerichtshof den Fall erneut bewertet, könnte entscheidend dafür sein, wie sich Rabattmodelle in Zukunft entwickeln.