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Verfahren zur Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank rechtskräftig abgeschlossen

Catonauts (CC0), Pixabay

Ein jahrelanger Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ist nun endgültig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 25. Februar 2026 die Beschwerde der Deutschen Bank gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgericht Köln rechtskräftig geworden.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Streit steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank, die bereits vor mehr als einem Jahrzehnt begonnen hatte und eines der größten Übernahmeprojekte im deutschen Bankensektor darstellte. Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung standen Ansprüche von Klägerinnen und Klägern, die sich durch das Vorgehen im Zuge der Übernahme benachteiligt sahen.

Bereits im Jahr 2017 hatte das Landgericht Köln über den Fall entschieden. Die Entscheidung wurde später vom Oberlandesgericht Köln bestätigt. Allerdings griff der Bundesgerichtshof im Dezember 2022 in das Verfahren ein.

BGH hob Urteil zunächst auf

Mit Urteil vom 13. Dezember 2022 (Az. II ZR 14/21) hob der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf, die zuvor zu Lasten der Klägerinnen und Kläger ergangen war. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Karlsruher Richter sahen damals noch Klärungsbedarf in rechtlichen Fragen und verlangten eine erneute Prüfung des Sachverhalts durch das Oberlandesgericht.

Oberlandesgericht verurteilt Deutsche Bank

Nach erneuter Verhandlung kam das Oberlandesgericht Köln im Oktober 2024 zu einem anderen Ergebnis und verurteilte die Deutsche Bank antragsgemäß zugunsten der Klägerinnen und Kläger.

Die Deutsche Bank versuchte anschließend, eine Revision beim Bundesgerichtshof zu erreichen. Das Berufungsgericht hatte die Revision jedoch nicht zugelassen, sodass das Kreditinstitut eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegte.

Bundesgerichtshof weist Beschwerde zurück

Der Bundesgerichtshof hat diese Beschwerde nun mit Beschluss vom 25. Februar 2026 (Az. II ZR 130/24) zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter lagen keine Gründe vor, die eine Revision rechtfertigen würden.

Nach § 543 Absatz 2 der Zivilprozessordnung wird eine Revision nur zugelassen, wenn:

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder

  • die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich macht.

Der Bundesgerichtshof sah diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Urteil damit endgültig rechtskräftig

Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln nun endgültig rechtskräftig. Der jahrelange Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank findet damit seinen Abschluss.

Das Verfahren gilt als eines der bedeutendsten juristischen Nachspiele der Postbank-Übernahme. Der Fall hatte über viele Jahre hinweg Gerichte beschäftigt und wurde von Investoren sowie Beobachtern des deutschen Bankenmarktes aufmerksam verfolgt.

Bedeutung für den Bankensektor

Die Entscheidung beendet nicht nur ein langwieriges Verfahren, sondern bringt auch rechtliche Klarheit in einem der prominentesten Übernahmekomplexe im deutschen Finanzsektor.

Für die Deutsche Bank markiert der Beschluss des Bundesgerichtshofs einen weiteren Schritt in der Aufarbeitung früherer Übernahmestrukturen. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass große Bankfusionen häufig auch viele Jahre später noch juristische Folgen nach sich ziehen können.

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