Nach einer stundenlangen Zwangspause für rund 600 Passagiere auf dem Vorfeld des Flughafen München beschäftigt der Vorfall nun auch die Justiz. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord hat einen Bericht an die Staatsanwaltschaft Landshut weitergeleitet. Diese soll prüfen, ob sich aus den Ereignissen strafrechtliche Konsequenzen ergeben.
Sechs Flüge betroffen
In der Nacht zum Freitag vergangener Woche standen sechs Maschinen, darunter mehrere der Lufthansa Group, startbereit auf dem Rollfeld. Wegen starken Schneefalls konnten sie jedoch nicht mehr abheben. Gleichzeitig fehlten offenbar Busse, um die Fluggäste zurück ins Terminal zu bringen.
Die Folge: Die Passagiere mussten über Stunden hinweg in den Flugzeugen ausharren – teilweise die gesamte Nacht.
Bericht an Staatsanwaltschaft
Nach Angaben der Polizei gingen bislang keine Anzeigen von betroffenen Reisenden ein. Ein Hinweis auf mögliche Rechtsverstöße kam demnach von einem Dritten über ein Kontaktformular beim Landeskriminalamt. Daraufhin dokumentierte die Polizeiinspektion am Flughafen den Vorfall und leitete die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter.
Zu möglichen Tatbeständen äußerten sich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Auch ob konkrete Ermittlungen eingeleitet werden, ist bislang offen.
Nachtflugregelung und Sondergenehmigung
Zwischen Mitternacht und 5 Uhr gilt am Flughafen München eine Nachtflugregelung. Um dennoch Starts zu ermöglichen, war eine Sondergenehmigung erteilt worden. Doch die massiven Schneefälle verhinderten letztlich die Abflüge innerhalb dieses Zeitfensters.
Die Lufthansa kündigte Entschädigungen für die betroffenen Passagiere an und entschuldigte sich ebenso wie der Flughafenbetreiber für die „unzumutbare Situation“.
Nun wird geprüft, ob das nächtliche Ausharren im Flugzeug neben organisatorischen auch rechtliche Folgen haben könnte.