Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der WIKIFINIA Finanzmanagement GmbH eine neue aufsichtsrechtliche Genehmigung erteilt und damit den regulatorischen Status des Unternehmens deutlich erweitert. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2025 erhielt das Unternehmen die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Gleichzeitig legte die Gesellschaft ihre bisherige Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zurück.
Mit dem neuen Lizenzstatus ist die WIKIFINIA Finanzmanagement GmbH nun berechtigt, ein breiteres Spektrum an Wertpapierdienstleistungen gewerblich zu erbringen. Dazu zählen insbesondere die Anlageberatung, die Portfolioverwaltung sowie die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Z 7 lit. a bis k WAG 2018. Diese Tätigkeiten unterliegen der laufenden Aufsicht der FMA und setzen umfangreiche organisatorische, personelle und kapitalbezogene Anforderungen voraus.
Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte am 11. Februar 2026 mit dem Beitritt des Unternehmens zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW). Damit sind Kundinnen und Kunden im Rahmen der gesetzlichen Anlegerentschädigungssysteme geschützt, falls das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nicht erfüllen kann.
Die Konzessionserteilung verdeutlicht die regulatorische Bedeutung einer klaren aufsichtsrechtlichen Zulassung im Wertpapiergeschäft. Nur Unternehmen mit entsprechender Genehmigung dürfen Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder die Ausführung beziehungsweise Weiterleitung von Wertpapieraufträgen gewerblich anbieten. Für Anlegerinnen und Anleger bleibt daher die Prüfung des Zulassungsstatus eines Finanzdienstleisters ein zentraler Schritt vor jeder Investitionsentscheidung.
Hier die Mitteilung der FMA Österreich:
Konzessionserteilung WIKIFINIA Finanzmanagement GmbH
- Konzessionsänderung
Mit Bescheid vom 16.12.2025 wurde der WIKIFINIA Finanzmanagement GmbH (FN 379756s) die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 erteilt und Zug um Zug die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zurückgelegt. Sie ist mit Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) vom 11.02.2026 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis k WAG 2018 berechtigt.