Nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft ist am Mittwoch in Budapest ein Urteil gefallen, das weit über den Gerichtssaal hinaus nachhallt. Die 25-jährige non-binäre Person Maja T. aus Jena wurde vom Städtischen Gericht in Budapest zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Beteiligung an gewalttätigen Angriffen am Rande einer rechtsextremen Großveranstaltung im Februar 2023.
Doch Ruhe kehrt mit dem Urteil nicht ein. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung eingelegt. Bis zu einer Entscheidung der nächsthöheren Instanz bleibt Maja T. weiter in ungarischer Untersuchungshaft.
Gewalt im Schatten eines umstrittenen Gedenktags
Nach Überzeugung des Gerichts war Maja T. im Februar 2023 an zwei Überfällen beteiligt – als Gehilf*in bei Körperverletzung sowie beim Versuch der Körperverletzung innerhalb einer kriminellen Organisation. Die Taten sollen sich gegen polnische Nationalisten sowie ein Mitglied der rechtsextremen Szene und dessen Freundin gerichtet haben.
Die Angriffe ereigneten sich im Umfeld des sogenannten „Tags der Ehre“, einer jährlich stattfindenden rechtsextremen Demonstration in Budapest. Das Gedenken erinnert an die Waffen-SS und wird von den ungarischen Behörden trotz internationaler Kritik geduldet. Ziel der Angriffe seien Menschen gewesen, von denen die Täter annahmen, sie hätten an dieser Veranstaltung teilgenommen.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Serie koordinierter Angriffe aus: Rund 20 mutmaßliche Linksextremisten aus mehreren Ländern sollen zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an mindestens fünf Orten in Budapest Menschen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray attackiert haben. Insgesamt sollen neun Personen verletzt worden sein, vier davon schwer.
Mitangeklagte verurteilt – aber deutlich milder
Neben Maja T. wurden zwei weitere Angeklagte verurteilt:
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Anna M. erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren,
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Gabriele Marchesi wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die Unterschiede in den Strafmaßen sorgen für Diskussionen – ebenso wie die Frage, wie stark die individuelle Tatbeteiligung jeweils gewichtet wurde.
Emotionen vor dem Gericht, Proteste auf der Straße
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kam es in Budapest zu Tumulten und Demonstrationen. Unterstützerinnen und Unterstützer von Maja T. sprechen von einem politisch aufgeladenen Verfahren. Der Vater der Verurteilten ging noch weiter: Er bezeichnete das Verfahren öffentlich als „politischen Schauprozess“.
Brisant ist dabei auch die Vorgeschichte: Die Auslieferung von Maja T. aus Deutschland nach Ungarn gilt nach Einschätzung deutscher Gerichte inzwischen als rechtswidrig. Dieser Umstand verleiht dem Fall eine zusätzliche politische und juristische Dimension – und dürfte in der weiteren Auseinandersetzung eine zentrale Rolle spielen.
Zwischen Extremismus, Rechtsstaat und Menschenrechten
Der Fall Maja T. bewegt sich in einem Spannungsfeld aus politischem Extremismus, grenzüberschreitender Strafverfolgung und Fragen nach fairen Haftbedingungen. Kritiker werfen Ungarn seit Jahren vor, den Rechtsstaat auszuhöhlen und insbesondere politisch aufgeladene Verfahren hart zu führen.
Gleichzeitig steht außer Frage: Die dem Verfahren zugrunde liegenden Gewalttaten waren brutal und haben Menschen teils schwer verletzt. Genau dieses Spannungsfeld macht den Fall so schwer auflösbar – und so emotional.
Wie geht es weiter?
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In der Berufungsinstanz könnte das Strafmaß bestätigt, gemildert oder verschärft werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hingegen einen Freispruch.
Bis zur Entscheidung der höheren Instanz bleibt Maja T. in Haft – fern von Familie, Unterstützern und der deutschen Öffentlichkeit, die den Fall aufmerksam verfolgt.
Der Prozess ist damit längst nicht beendet. Und die zentrale Frage bleibt offen:
Handelt es sich um konsequente Strafverfolgung schwerer Gewalt – oder um ein Verfahren, das politische Zeichen setzen soll?