Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten der Morvath Ltd. / Morvath Traiding, die über die Website morvath-ltd(.)com verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber der Internetseite ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Eine Aufsicht oder Genehmigung durch die BaFin besteht nicht.
Nach Angaben der Behörde behaupten die Betreiber gegenüber potenziellen Kundinnen und Kunden, von einer angeblichen European Financial Authority autorisiert zu sein, die unter verschiedenen Bezeichnungen wie FINAEU, FINA EU oder FIN A EU auftritt. Diese Darstellung ist nach Angaben der BaFin falsch und irreführend.
Bei der genannten FINAEU handelt es sich weder um eine national noch um eine supranational mandatierte oder legitimierte Aufsichtsbehörde. Die BaFin hatte bereits zuvor ausdrücklich vor dieser angeblichen europäischen Aufsichtseinrichtung gewarnt. Solche erfundenen Behördennamen werden nach Einschätzung von Experten häufig genutzt, um Seriosität vorzutäuschen und das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern zu erschleichen.
Die Finanzaufsicht betont, dass Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, zwingend eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Dazu zählen unter anderem der Handel mit Finanzinstrumenten, Anlageberatung, Vermögensverwaltung oder das Vermitteln von Kapitalanlagen. Anbieter, die ohne eine solche Genehmigung tätig sind, handeln illegal und entziehen sich den gesetzlichen Kontroll- und Schutzmechanismen.
Anlegerinnen und Anlegern wird dringend geraten, besondere Vorsicht walten zu lassen und vor einer Investition zu prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist. Entsprechende Informationen können in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin abgerufen werden. Fehlt ein Eintrag, ist dies ein deutliches Warnsignal.
Die aktuelle Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Vorschrift erlaubt es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit vor unerlaubten Finanzgeschäften und potenziellen Risiken zu informieren.
Betroffene oder unsichere Anleger sollten im Zweifelsfall keine Zahlungen leisten, keine persönlichen Daten übermitteln und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Die BaFin warnt regelmäßig davor, dass bei nicht genehmigten Plattformen ein erhebliches Risiko besteht, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren.