Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Der Grund: erhebliche Mängel in der Geldwäscheprävention, insbesondere bei den eingesetzten Datenverarbeitungssystemen. Laut BaFin waren die Systeme, die zur Erkennung verdächtiger Transaktionen dienen sollten, nur eingeschränkt angemessen und erfüllten damit nicht die gesetzlichen Anforderungen. Der Bußgeldbescheid ist inzwischen rechtskräftig.
Hintergrund: Strenge Anforderungen an Banken
Das Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet Kreditinstitute dazu, leistungsfähige und umfassende EDV-Monitoring-Systeme zu betreiben. Diese sollen Geschäftsbeziehungen sowie einzelne Zahlungsvorgänge kontinuierlich auf Hinweise für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere strafbare Handlungen überprüfen.
Dabei gilt:
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Die Systeme müssen dem Umfang der Geschäftstätigkeit und der Risikolage des Instituts angemessen sein.
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Sie müssen nachvollziehbar dokumentieren, nach welchen Kriterien verdächtige Transaktionen erkannt werden.
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Zudem sind Institute verpflichtet, die Qualität ihrer Systeme regelmäßig durch unabhängige Prüfer kontrollieren zu lassen.
Verstoß über mehrere Monate
Bei der Helaba stellte die BaFin fest, dass die Anforderungen im Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2023 nicht erfüllt wurden. Die eingesetzten Systeme waren nicht ausreichend geeignet, um relevante Hinweise auf mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zuverlässig zu identifizieren.
Das Bußgeld unterstreicht, wie ernst die Aufsicht Mängel in diesem sensiblen Bereich nimmt: Geldwäscheprävention ist ein zentraler Bestandteil der Risikosteuerung und des Verbraucherschutzes im Finanzsystem.