Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat gegen die IQAM Invest GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verhängt. Als juristische Person wurde das Unternehmen sanktioniert, nachdem es gegen zentrale Veranlagungsbestimmungen des Investmentfondsgesetzes (InvFG) verstoßen hatte.
Das Verfahren wurde beschleunigt gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) abgeschlossen und ist inzwischen rechtskräftig.
Der Verstoß im Detail
Die IQAM Invest GmbH legte für zwei von ihr verwaltete Fonds Gelder in Anteilen eines dritten Fonds an.
Problematisch daran:
Dieser Zielfonds erfüllte nicht die Veranlagungskriterien, die nach § 71 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 2011 zwingend einzuhalten sind.
Die Bestimmungen dienen dazu,
- die Sicherheit und Angemessenheit von Fondsanlagen zu gewährleisten,
- Risikoüberhöhungen zu vermeiden,
- und damit den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sicherzustellen.
Signalwirkung für die Branche
Mit der Sanktion verdeutlicht die FMA einmal mehr, dass sie Verstöße gegen das Fondswesen konsequent ahndet – selbst dann, wenn sie in absoluten Zahlen klein erscheinen.
Entscheidend ist der regulatorische Anspruch: Investorenschutz und regelkonforme Vermögensverwaltung sind zentrale Aufsichtsziele.